Rinderherpes: Eilanträge scheitern

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Das Verwaltungsgericht Aachen hat vergangene Woche Eilanträgen gegen die von der StädteRegion Aachen angeordnete Tötung von Milchkühen wegen des Befalls mit Rinderherpes in zwei weiteren landwirtschaftlichen Betrieben nicht stattgegeben. In einem Fall ist – bis auf wenige, separat gehaltene Tiere – der gesamte Rinderbestand von rund 500 Tieren betroffen; in dem anderen Fall sieben Rinder. Für den Fall, dass die Landwirte der Anordnung nicht nachkommen, sei die Umsetzung durch vom Amt beauftragte Dritte angedroht worden, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts begründet ihre Beschlüsse unter anderem damit, dass die Tötungsanordnungen „der Vorbeugung vor einer weiteren Verbreitung im eigenen Bestand der betroffenen Landwirte sowie der umliegenden Rinderbestände“ dienen würde. Mildere Maßnahmen sind laut Gericht nicht ersichtlich. Die Anordnung sei auch wegen ihrer wirtschaftlichen Folgen nicht unverhältnismäßig. Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

Der Bauernbund Brandenburg hält das Urteil für anfechtbar und warnt das Veterinäramt davor, dieses als „Freifahrschein für eine bauernfeindliche Politik zu betrachten“. Vor dem Urteil hatte der Bauernbund an die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser appelliert, die angeordnete Tötung auszusetzen. Er fordert dagegen, den Weg für „eine vernünftige Lösung“ zu ebnen. Die sieht er unter anderem in einer fünfjährigen Quarantäne und der Erlaubnis für eine Schutzimpfung in den betroffenen Betrieben. ds