Ringen um Notfallzulassungen hat begonnen

Foto: imago/Martin Wagner

In Frankreich wird wieder um Notfallzulassungen für Neonikotinoide zur Beizung von Zuckerrübensaatgut gerungen. Voraussichtlich Mitte Januar 2023 wird sich der zuständige Begleitausschuss erstmals positionieren. Die Regierung hatte 2020 für die Rübenbauern eine entsprechende Ausnahmeregelung vom Neonikotinoidverbot durchgesetzt, die allerdings auf drei Jahre befristet ist. 2021 und 2022 waren Notfallzulassungen für die Wirkstoffe Imidacloprid und Thiamethoxam erteilt worden. Der Verband der Rübenerzeuger (CGB) hält eine Ausnahmegenehmigung auch 2023 für unumgänglich. Da es noch keine wirksamen Alternativen zur Bekämpfung von Blattläusen gebe, werde anderenfalls der Anbau zurückgefahren, warnt der Verband. Landwirtschaftsminister Marc Fesneau zeigte sich gegenüber einer erneuten Erteilung aufgeschlossen. Einer Verlängerung über 2023 hi­­naus hatte der Minister zuvor dagegen mehrfach eine klare Absage erteilt. Diese müsste allerdings aller Voraussicht nach auch durch die Nationalversammlung abgesegnet werden. Dort haben sich jedoch die Mehrheiten nach der letzten Wahl spürbar verschoben – und schon bei der ursprünglichen Änderung des Neonikotinoidverbots hatte die Regierung mit erheblichem Gegenwind aus den eigenen Reihen zu kämpfen. Für die Notfallzulassung 2023 soll im begleitenden Ausschuss dem Vernehmen nach über regionalisierte Ausnahmen diskutiert werden; Befürworter sollen neben Umweltorganisationen auch das Umweltministerium und die Biodiversitätsbehörde (OFB) sein. Ein entsprechender Vorschlag lag bereits 2022 auf dem Tisch. Der Rübenbauerverband lehnt eine Regionalisierung allerdings strikt ab. Er befürchtet Wettbewerbsverzerrungen und sieht auch die Intention des Gesetzes verletzt.