Muss die Stickstoffdüngung reduziert werden, sollte eine optimierte Stickstoffdüngungsstrategie das Ziel sein. Wie eine solche Strategie aussieht, erläutert Lukas Otten, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Durch die Neuausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete im Dezember 2022 haben sich die betroffenen Flächen vervielfacht. Dadurch sind nun einige Betriebe erstmalig betroffen oder liegen sogar mit allen Nutzflächen in einem roten Gebiet. Ist ein Betrieb betroffen, müssen einige Verpflichtungen gemäß Landesdüngeverordnung NRW eingehalten werden.
Eine Verpflichtung ist, den berechneten Stickstoff(N)-Düngebedarf im Durchschnitt der nitratbelasteten Flächen innerhalb des Betriebs um 20 % zu reduzieren. Demzufolge ist es auf nitratbelasteten Flächen besonders wichtig, Stickstoff effizient einzusetzen.
Steht eine Düngungsmaßnahme an, ist es im Interesse jeden Anwenders, die Düngemittel im Rahmen der guten fachlichen Praxis auszubringen. Das bedeutet, dass die Düngemittel zeitlich und mengenmäßig so auszubringen sind, dass die Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste sowohl bei der Bewirtschaftung als auch durch Einträge in Gewässer vermieden werden. Außerhalb der Sperrfristen bleibt der Düngungszeitpunkt, die Düngemittelwahl und Gabenanzahl nach Düngerecht eine unternehmerische Entscheidung.
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