Gerne möchte ich Sie diese Woche noch einmal in das vergangene Jahr und in die ein oder andere für uns nicht unwichtige Situation mitnehmen:
Es ist der 22. August 2022, als ich persönlich die erste, wirklich wichtige Unterschrift meines Lebens leistete: Mit dieser haben wir als GeHo unser 4 000 m² großes Nachbargrundstück kaufen und damit einen kleinen Teil für die Zukunft des GeHo 2.0 ebnen können. Ich kann Ihnen sagen, dass das kein leichter Schritt war. Es schwirrten Sätze wie „Was ist für den GeHo mit dem Kauf dieses Grundstücks alles möglich, welche neuen Ideen könnten wir damit umsetzen?“, aber auch „Kann sich der Hof diesen Kauf überhaupt leisten?“ ständig in unseren Köpfen.
Nach knapp zehn Monaten vieler intensiver Gespräche mit dem Nachbarn/Verkäufer, Makler, unserem Bank- und Steuerberater wie auch innerhalb der Familie fiel die Entscheidung dann für den Kauf. Dass wir nun im Besitz eines Grundstücks sind, das uns eine riesige Bandbreite an Möglichkeiten bietet und von dem wir immer noch sprechen, als würde unser Nachbar noch dort wohnen, können wir zwar immer noch nicht ganz glauben, sind uns aber sicher, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
Diese Entscheidung ist vor allem deshalb gefallen, weil ich den Hof in die nächste Generation führen und zukunftsorientiert agieren möchte. Der Prozess der Hofnachfolge, in dem wir ja noch immer mittendrin stecken, hat uns aber erst zuletzt richtig gefordert. Denn zu entscheiden, den Hof zu übernehmen und darüber zu sprechen, wie eine Übernahme aussehen kann, ist das eine. Das Ganze aber wirklich anzustoßen und auch aktiv umzusetzen, das andere. Deswegen bin ich zu folgendem Schluss gekommen: Die Hofnachfolge geht jetzt erst richtig los.
Wie in der letzten Kolumne bereits berichtet, haben wir im Vorfeld die Beratung der Landwirtschaftskammer NRW für unseren Hofübernahmevertrag genossen. Nun steht auf unserer Agenda aber die Beantwortung der Detailfragen wie beispielsweise „Welche Rolle sollen/dürfen/möchten Hermann und Gertrud (meine Eltern) künftig auf dem Hof spielen?“ oder „Wenn Gertrud und Hermann künftig weiter auf dem Hof wohnen bleiben, wer ist für die Instandhaltung ihrer Wohnung zuständig?“. Und im Zuge dessen ist intern dann zu klären, wer für welchen Bereich verantwortlich und damit auch Ansprechpartner für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden ist. Denn nach außen wie nach innen birgt eine Undurchsichtigkeit der Schlüsselpersonen ein großes Konfliktpotenzial. Das, verbunden mit dem Wissen, dass ein Hofübergabeprozess insbesondere innerhalb der Familie eine superemotionale Angelegenheit ist, macht diese Monate aktuell sehr anspruchsvoll. Wie die Emotionen auf unserem Hof zum Ausdruck gekommen sind, berichte ich gerne in der nächsten Kolumne.
Ihre Christina Ingenrieth