Rückmeldung zu deutschem GAP-Strategieplan

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Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, die Mittel für die geplanten Öko-Regelungen (Eco-Schemes) in Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) „anzupassen“. Wie die Brüsseler Behörde in dem vorliegenden „Beobachtungsschreiben“ zum deutschen GAP-Strategieplanentwurf feststellt, reichen diese nicht aus, „um das für Öko-Regelungen vorgesehene Minimum von 25 % der Direktzahlungen einzuhalten“. Darüber hi­­naus müssten bestimmte Elemente des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ) präzisiert werden. Moniert wird beispielsweise, dass die GLÖZ 3 – Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung – komplett fehle.

Zudem soll Berlin der Kommission zufolge „substanziellere Begründungen“ für bestimmte Maßnahmen nachliefern. Dies gilt in erster Linie für Anstrengungen zur Senkung der Treibhausgasemissionen sowie zur Bindung von Kohlenstoff – insbesondere durch Feucht- und Torfgebiete –, für die Reduzierung der Nährstoffbelastung von Gewässern sowie der Ammoniakemissionen. In abgeschwächter Weise betrifft dies laut Kommission auch die Themen Waldgebiete und nachhaltige heimische Erzeugung sowie Nutzung erneuerbarer Energien. Im Weiteren stellen die Brüsseler Beamten zwar fest, dass offenbar erhebliche nationale Haushaltsmittel für die mit der Landwirtschaft zusammenhängenden Herausforderungen in Sachen Biodiversität, Klima- und Umweltschutz zur Verfügung gestellt werden sollen. Allerdings wird die Bundesregierung angemahnt, zu gewährleisten, dass diese Mittel auch tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten.

Ungeachtet dessen werden in dem „Beobachtungsschreiben“ die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Anpassung der Landwirtschaft an die Klimarisiken, zum Schutz der Böden und zur Erhaltung der Biodiversität ausdrücklich begrüßt. Vermisst werden von der Brüsseler Behörde jedoch Vorhaben zur gezielten Verbesserung besonders empfindlicher Lebensräume und zum Grünland. Die Bundesregierung wird in dem Zusammenhang aufgefordert, den Prioritären Aktionsrahmen (PAF) – unter anderem zum Schutz gefährdeter Lebensräume – stärker zu berücksichtigen und die Maßnahmen strenger daran auszurichten.

Im Hinblick auf den Tierschutz wird festgestellt, dass entsprechende Maßnahmen hinterlegt seien. Zugleich werden aber auch „einzelne“ Schwachstellen beklagt. Dies betrifft unter anderem das routinemäßige Kupieren der Schwänze bei Schweinen. Anerkannt wird von der Kommission, dass es Anstrengungen gebe, den vielen unterschiedlichen Aspekten des Wissens-transfers sowie der Digitalisierung Rechnung zu tragen.

AgE