RWZ gibt Standorte ab

Foto: Detlef Steinert

Die Raiffeisen Waren GmbH (RaiWa), Kassel, darf 19 Landhandels-Standorte der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ), Köln, übernehmen. Das Bundeskartellamt hat heute bekannt gegeben, dass es dem Erwerb zustimmt. Eigenen Angaben zufolge hatte die Kartellbehörde wettbewerbliche Bedenken gegenüber den ursprünglichen Plänen der beiden Unternehmen, die diese nun angepasst hätten. Damit wird die angestrebte Zusammenarbeit beider Häuser konkreter.

Freigegeben wurde laut Kartellamt auch die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, der Raiffeisen AgriTrading Rhein-Main GmbH & Co. KG, das Agrarerzeugnisse (Getreide und Ölsaaten) auf Großhandelsebene vermarkten soll. Die RaiWa ist nach Angaben des Kartellamts ein Handelsunternehmen für Produkte und Dienstleistungen aus dem Agrarbereich und betreibt 62 Standorte vor allem in Hessen, Thüringen und Sachsen. Sie habe 2019 einen Umsatz von rund 1,6 Mrd. € erzielt. Die RWZ bezeichnet sich selbst als die drittgrößte landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft Deutschlands und betreibt rund 150 Agrarstandorte in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Der Umsatz lag laut Kartellamt 2019 bei rund 2,2 Mrd. €.

Die RWZ erläutert in einer Stellungnahmen, dass vereinbart ist, dass die RWZ ihre Agrarstandorte in Thüringen, Sachsen und in Teilen von Hessen (nördlich des Mains) an die RW Kassel verkaufen wird. Im Gegenzug würde die RW Kassel künftig einen wesentlichen Teil ihres Bedarfs an Betriebsmitteln (Saatgut, Dünger, Pflanzenschutz) über die RWZ beziehen. Im direkten Geschäft mit der landwirtschaftlichen Kundschaft würden beide Unternehmen Wettbewerber bleiben. Auch im Handel mit Getreide und Ölsaaten soll es eine Kooperation geben. Beide Unternehmen werden zwar Agrarrohstoffe auch weiterhin unabhängig voneinander in der Landwirtschaft erfassen, die Ware dann aber ‚gebündelt’ über die gemeinsame neue Handelsgesellschaft Raiffeisen AgriTrading Rhein-Main GmbH & Co.KG an Weiterverarbeiter vermarkten, so die RWZ.

„Zwei Gleichgesinnte bringen auf Basis gegenseitigen Respekts und Vertrauens ihre jeweiligen Stärken sinnvoll ein, bündeln Kräfte, verbessern dadurch Marktpositionen und steigern so den Nutzen für ihre Mitglieder, Gesellschafter und Kunden“, fasst Christoph Kempkes, Vorstandsvorsitzender der RWZ zusammen.

In einer Pressemitteilung wird Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes mit den Worten zitiert: „Die Unternehmen hatten ursprünglich geplant, künftig enger zusammenzuarbeiten und mehrere Gemeinschaftsunternehmen zu betreiben. Unsere Ermittlungen bei Wettbewerbern und Landwirten haben aber deutlich gemacht, dass dieses Vorhaben den Wettbewerb auf den Agrarmärkten vor allem in Hessen erheblich behindert hätte. Die Unternehmen haben schließlich ihr Vorhaben angepasst und so unsere wettbewerblichen Bedenken ausräumen können.“