Eine erneute befristete Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung wird es aller Voraussicht nach in diesem Jahr nicht geben. Die Staatssekretärinnen vom Bundeslandwirtschafts- und vom Bundesarbeitsministerium, Silvia Bender und Lilian Tschan, erteilten vergangene Woche einer Verlängerung der sogenannten 70-Tage-Regelung eine Absage. In den beiden vergangenen Jahren war die kurzfristige Beschäftigung auch wegen der Corona-Pandemie auf 115 beziehungsweise 102 Tage ausgeweitet worden. Bender warnte auf einer Konferenz zum Thema „Arbeitsbedingungen in der saisonalen Landwirtschaft fair gestalten“ zugleich vor einem übereilten Vorgehen im Hinblick auf den geforderten vollen Krankenversicherungsschutz für Saisonbeschäftigte. Zunächst müsse die seit 1. Januar dieses Jahres geltende Meldepflicht evaluiert werden, bevor weitergehende Maßnahmen ergriffen werden könnten. „Wir gehen davon aus, dass private Gruppenversicherungen einen vergleichbaren Schutz bieten wie die gesetzliche Krankenversicherung“, erklärten beide unter Hinweis auf die Einschätzung des in dieser Frage federführenden Bundesgesundheitsministeriums.
Keinen Verhandlungsspielraum gibt es offenbar beim Mindestlohn. Sowohl Bender als auch Tschan sprachen sich gegen Ausnahmen für die Landwirtschaft aus. Sie bekräftigten das Ziel, die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € zum 1. Oktober umzusetzen. Bender räumte ein, dass dies für einen Teil der Betriebe, etwa jene mit Apfel- und Kohlerzeugung, noch in diesem Jahr eine erhebliche Herausforderung darstellen werde. Ausdrücklich wies die Staatssekretärin aber Forderungen vonseiten der Gewerkschaft zurück, die kurzfristige Beschäftigung weiter einzuschränken oder sogar abzuschaffen.
AgE