Sauenställe: Umbau wird erleichtert

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Der Umbau von Sauenställen wird erleichtert. Mit dem vergangene Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossenen „Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen zur Haltung von Jungsauen und Sauen“ wird die Genehmigung von Umbauten ermöglicht, die durch den beschlossenen Ausstieg aus der Kastenstandhaltung notwendig geworden sind. Die Neuregelung betrifft Anlagen zur Haltung von Jungsauen und Sauen, die infolge der Änderung des Baugesetzbuchs von 2013 ihre baurechtliche Privilegierung im Außenbereich verloren haben. Diese Ställe erhalten nunmehr Bestandsschutz. Dies bedeutet, dass Umbauten, die der Anpassung an die mit der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geänderten Vorschriften für die Sauenhaltung dienen, zulässig sind, ohne dass ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan vorliegt. Voraussetzung ist, dass die Anzahl der Tierplätze nicht erhöht wird und weiterhin Sauen gehalten werden. Union und SPD hatten sich zu Wochenbeginn auf diesen Kompromiss verständigt, nachdem eine Verständigung für eine weitergehende Regelung im Baurecht nicht erreicht werden konnte.