Kleine Schäden bis etwa 1 000 € an Kulturen infolge von Baumaßnahmen, Manövern, Verkehrsunfällen oder Wildschäden treten immer wieder auf. Mithilfe von Richtsätzen lässt sich die Schadenshöhe schnell und unbürokratisch feststellen, um zwischen den Beteiligten eine Einigung zu erzielen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gibt jedes Jahr die Richtsätze zur Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen auf der Grundlage aktueller Preise heraus. Karsten Naujoks, Landwirtschaftskammer NRW, berichtet.
Für zahlreiche Bewertungsanlässe bilden die Richtsätze eine solide Berechnungsgrundlage. Allerdings stoßen sie dort an ihre Grenzen, wo besondere Umstände im Einzelfall oder auch die Größe der betroffenen Fläche eine individuelle Begutachtung und Bewertung gebieten. Einzelbetriebliche und auch regionale Besonderheiten können die Richtwerte nicht berücksichtigen. In diesen Fällen können von der Landwirtschaftskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige helfen, die unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Landwirtschaft zu finden sind. Klassische Fälle sind Bewertungen in Direktvermarktungsbetrieben, in der Saatguterzeugung und im ökologischen Landbau. Nur eine individuelle Bewertung kann bei diesen Anlässen auch etwaige schadensmindernde oder auch schadenserhöhende Umstände berücksichtigen.
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