Wie das LANUV weiter informiert, wurden die betroffenen Tierhalter über die aktuellen Ergebnisse informiert. Über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums könnten diese eine Entschädigung für die gerissenen Tiere sowie angefallene Tierarztkosten erhalten. Die aktuelle "Förderrichtlinie Wolf" ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist. Die Halter von Schafe, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck können nach Informationen des LANUV Förderanträge zum Herdenschutz über die Förderrichtlinien Wolf des Umweltministeriums stellen.
Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter www.wolf.nrw. Ganz aktuell berichtet auch die Weihnachtsausgabe der LZ Rheinland darüber, wie die Kreisbauernschaft Wesel zur Anwesenheit des Wolfs steht und was sie von der Politik fordert. Der Wolf war zudem eines der Themen in einem Interview, dass die LZ mit RLV-Präsident Bernhard Conzen geführt hat und das ebenfalls in der Weihnachtsausgabe nachzulesen ist.
ds