Aller guten Dinge sind drei. Ob sich solche Redensarten bewahrheiten, ist im richtigen Leben auch eine Frage der Perspektive. Die einen sagen Ja, die anderen Nein. So auch bei Glyphosat, dem Gesetz zur Wiederherstellung von Natur (NRL) oder dem Zukunftsprogramm Pflanzenschutz.
So ganz lässt sich der Eindruck nicht wegwischen, dass nach der Europawahl am vorvergangenen Sonntag noch flugs ein paar Themen abgeräumt werden sollen. Solange bei manchen noch die Lähmung ob des (schlechten) Abschneidens der eigenen Partei oder der Stimmengewinne anderer anhält und solange sich der Politikbetrieb in Brüssel und Straßburg noch nicht sortiert hat, lässt sich vielleicht noch etwas durchdrücken. Die Einschätzung mag weit hergeholt sein. Auffällig ist es trotzdem, dass gerade aktuell drei Themen in Brüssel und Berlin behandelt wurden und noch werden, die eng miteinander verknüpft sind.
Beim ersten Thema, dem Nature Restoration Law (NRL), zu deutsch Gesetz zur Wiederherstellung von Natur, drängt sich der Eindruck besonders auf. Denn, dass dieses seit Langem in Brüssel und den EU-Mitgliedstaaten massiv umstrittene Gesetz am Montag mit knapper Mehrheit den EU-Umweltrat passiert hat, lag an einer einzigen Stimme. Entgegen den Absprachen in der heimischen Regierungskoalition stimmte Leonore Gewessler, grüne Umweltministerin aus Österreich, für das NRL – sehr zum Missfallen von Bundeskanzler Karl Nehammer von der konservativen ÖVP, der schon Konsequenzen angekündigt hat. Ob der Koalitionsfrieden zwischen Schwarzen und Grünen hält, bis im Herbst in Österreich der Nationalrat neu gewählt wird, ist fraglich.
Das Abstimmungsverhalten von Nordrhein-Westfalen am vergangenen Freitag im Bundesrat zu dem heiklen Thema Glyphosat hat dagegen keinen Zweifel an der Koalitionsdisziplin von Schwarz und Grün in Düsseldorf gelassen. Zum Verdruss vieler landwirtschaftlicher Betriebe. Denn der Bundesrat hat mehr oder weniger die Beschränkungen abgenickt, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)für die Anwendung des Unkrautvernichters schon auf den Weg gebracht hatte. Das hält sich nun zugute, dem Europarecht Genüge getan und für Rechtssicherheit für die Betriebe gesorgt zu haben. Anwender sind dagegen enttäuscht, dass es zu keinen Lockerungen in Schutzgebieten gekommen ist. Denn selbst der zuständige Ausschuss hatte in seinen Empfehlungen geurteilt, dass solche pauschalen Anwendungsverbote fachlich unbegründet sind.
Wie weit Fachlichkeit bei dem Zukunftsprogramm Pflanzenschutz sticht, das das BMEL mit einem sogenannten Ideenpapier zur Diskussion stellt, muss sich noch zeigen. Schon im März hatte das Ministerium das Papier veröffentlicht und dazu eingeladen, Stellung zu nehmen. Das taten in der Folge viele Organisationen. Jüngst ist die Kritik daran schärfer und lauter geworden. Daraufhin sah sich das BMEL vergangene Woche gefordert, eine Klarstellung zu verbreiten. In der hebt es unter anderem hervor, dass es dieses Zukunftsprogramm in einem „breit angelegten partizipativen Prozess mit allen relevanten Verbänden aus Landwirtschaft und Umweltseite“ erarbeiten will. Hehre Worte, die allerdings Zweifel an der Lauterkeit der Absichten des BMEL nicht aus der Welt schaffen. Denn: Dass das Agrarministerium in einem angeblich offenen Diskussionsprozess Kritik an seinen Aussagen per Presseaussendung zurückweist, schon das lässt aufhorchen.
Stellt man dann noch inhaltliche Aspekte gegenüber, verstärken sich die Zweifel. So schreibt das BMEL in seiner Klarstellung, es trete „für einen konstruktiven Austausch ein, in dem das Ziel sicherer Ernten und gesunder Pflanzen genauso verfolgt wird wie der Schutz der natürlichen Ressourcen“. Das suggeriert eine Gleichwertigkeit beider Ziele. Die findet sich aber in dem Ideenpapier nicht wieder. Zwar formuliert das BMEL dort in einem der ersten Sätze noch den Anspruch, „mit nachhaltigem Pflanzenschutz die Ernten der Zukunft“ zu sichern. Diese ureigenste Aufgabe der Landwirtschaft, Lebensmittel zur Verfügung zu stellen, findet sich dann allerdings an keiner anderen Stellen des Papiers wieder. Glaubwürdig ist das nicht. Es nährt aber den Verdacht, dass Diskussion nur dort erwünscht ist, wo es der eigenen Weltanschauung dient. Stellen die beiden Partner in der Bundesregierung den Koalitionsfrieden auch in diesem Punkt über die Vernunft, wäre das zum Schaden von Landwirten und Verbrauchern.