Schneller bauen, aber nicht für Tierwohl

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Das Baulandmobilisierungsgesetz kann wie vom Bundestag beschlossen in Kraft treten. Im Bundesrat hat sich bei der Sitzung am vergangenen Freitag keine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses gefunden. Auf Antrag Nordrhein-Westfalens stellte der Bundesrat in einer Entschließung aber fest, es fehle an baurechtlichen Vorgaben, um einen Umbau von Tierhaltungsställen hin zu mehr Tierwohl zu fördern. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die nächste Änderung des Baugesetzbuches dazu zu nutzen, die gesellschaftspolitisch gewollte Transformation zu mehr Tierwohl in der Landwirtschaft zu unterstützen. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) lassen die Bundesländer mit ihrem Votum den Tierwohlstallbau unberücksichtigt. Die Entscheidung sei ein „Rückschlag für die Landwirte, die die hohen Anforderungen des Gesetzgebers und der Verbraucher nach mehr Tierwohl in den Ställen umsetzen wollen“, kritisierte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN) beklagte, es sei mehr als enttäuschend, dass nun auch der Bundesrat einer Fassung des Baulandmobilisierungsgesetzes zugestimmt habe, in der die Tierwohlprivilegierung gestrichen worden sei.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Bauland schneller zu aktivieren, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken. Als pro­blematisch könnte sich aus landwirtschaftlicher Sicht dabei die Wiedereinführung des Ende 2019 ausgelaufenen § 13b Baugesetzbuch erweisen. Mit dieser Vorschrift soll die Ausweisung von Bauland am Ortsrand für kleinere Wohnungsbauten erleichtert werden. Ermöglicht wird durch die gesetzliche Neuregelung eine beschleunigte Baulandausweisung ohne Umweltprüfung sowie frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung. AgE