Geflügelpestgeschehen ist äußerst dynamisch
Die Geflügelpest bei Wildvögeln und Hausgeflügel in Deutschland breitet sich weiter aus. Hunderte Ausbrüche insbesondere bei Wildgänsen und Kranichen wurden nachgewiesen und schon in mindestens zehn Bundesländern sind über 60 Ausbrüche in Geflügelhaltungen aufgetreten. Auch in NRW sind bereits fünf Fälle bekannt. Nach einem Legehennenbestand im Kreis Paderborn mit etwa 11 000 Tieren und einem Putenbestand im Kreis Kleve mit 19 000 Tieren ist auch in einer Hobbyhaltung in Soest mit etwa 50 Tieren und in einem Mastputenbetrieb im Kreis Wesel in Kamp-Linfort mit 18 500 Puten die Geflügelpest offiziell festgestellt worden. Die Bestände sind geräumt und Allgemeinverfügungen der betroffenen Kreise auf deren Websites veröffentlicht worden. In den Restriktionszonen 10 km rund um die Ausbrüche gilt die Stallpflicht für Geflügel. Diese Schutz- und Überwachungszonen reichen zum Teil in Nachbarkreise wie Viersen. Betroffen sind dort Haltungen in Tönisberg.
Gemeinsames Handeln in NRW
NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen, Erich Gussen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), und Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), sprachen sich in einem gemeinsamen Video für mehr Schutz vor der Geflügelpest aus. Zur weiteren Vermeidung der Einschleppung der Tierseuche seien alle Halter von Geflügel dazu aufgerufen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Wachsamkeit und die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen schützten vor der Geflügelpest. Die Bürger werden darüber hinaus gebeten, ein erhöhtes Auftreten von Funden verendeter wild lebender Wasservögel oder Greifvögel dem Veterinäramt ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt zu melden.
Der Geflügelwirtschaftsverband NRW forderte aufgrund des ansteigenden Geflügelpestgeschehens die allgemeine Aufstallpflicht für Nutztiergeflügel-Betriebe in ganz NRW. Doch die NRW-Ministerin lehnt das bislang ab. „Wir müssen alles tun, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest bei uns zu verhindern“, so Gorißen. Jedoch gelte es, „auch das Tierwohl zu berücksichtigen“, betonte die Ministerin in einem Gespräch am Dienstag vergangener Woche im WDR-Hörfunk. Denn man müsse abwägen zwischen dem Schutz vor Geflügelpest und dem Stress, dem Freilandtiere bei Stallpflicht über einen womöglich langen Zeitraum ausgesetzt würden. Das könnte Geflügelbetriebe wirtschaftlich erheblich belasten und einige gar „plattmachen“. Die Ministerin hält die Lage derzeit noch für beherrschbar.
Zusätzliche Präventionsmaßnahmen
Am Freitag vergangener Woche hat Ministerin Gorißen die Verbände der betroffenen Tierhalter zu einer Videokonferenz eingeladen, in der weitere Maßnahmen diskutiert wurden. Nun soll eine Vereinbarung von den Beteiligten unterschrieben und veröffentlicht werden, in denen zusätzliche Präventionsmaßnahmen verabredet wurden, wie zum Beispiel die Untersuchung von Verkaufs- und Falltieren. Die Vereinbarung soll zeitnah veröffentlicht werden.
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