Die EU-Kommission hat nachgegeben. Das Inkrafttreten der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) soll um zwölf Monate, also auf den 30. Dezember 2025 verschoben werden, erklärte die Brüsseler Behörde vergangene Woche. Für Kleinst- und Kleinunternehmen würde das Gesetz dann am 30. Juni 2026 in Kraft treten. Nun entscheiden der Rat und das EU-Parlament, ob sie dem Kommissionsvorschlag folgen wollen.
Mit diesem Schritt will Brüssel die „globalen Interessenträger, Mitgliedstaaten und Drittländer“ bei ihren Vorbereitungen zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung unterstützen. Vor allem globale Partner hätten wiederholt Bedenken vorgetragen, zuletzt während der Woche der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) in New York, heißt es von der Kommission. Auch innerhalb der EU sei der Stand der Vorbereitungen höchst uneinheitlich. Zudem haben im Landwirtschaftsausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) mehrere Länder der Südhalbkugel erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der EUDR geäußert. Sie warnen, dass gerade Kleinbauern in Entwicklungsländern vom europäischen Markt ausgeschlossen werden könnten.
Da nach Angaben der Kommission alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit sind, könne das zusätzliche Jahr als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten. Nachdrücklich betont die EU-Behörde aber auch, dass der Aufschub „in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes“ infrage stelle. Der Inhalt des Gesetzes bleibe unverändert, so wie von Rat und Europaparlament beschlossen.
Darüber hinaus hat die Kommission neue Leitlinien vorgelegt, die eine einheitliche Auslegung der EUDR sicherstellen sollen. Darin enthalten sind die Grundsätze der Methodik, die für das Benchmarking-System anzuwenden sind. Bekanntlich sollen die Länder weltweit in drei Risikokategorien eingeteilt werden: niedriges, normales oder hohes Risiko der Entwaldung. In Abhängigkeit von der Einstufung können die Sorgfaltspflichtverfahren der Marktteilnehmer erleichtert und die zuständigen Behörden in die Lage versetzt werden, die Einhaltung der Vorschriften wirksam zu überwachen und durchzusetzen.
Laut Kommission ist das System zur Registrierung der Sorgfaltserklärungen der Unternehmen einsatzbereit. Mit der Annahme von Registrierungen könne Anfang November und mit dem vollständigen Betrieb im Dezember begonnen werden. Betreiber und Händler könnten sich bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes registrieren und Sorgfaltserklärungen einreichen.
AgE