Schonfrist in Sicht?

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Mitgliedstaaten entscheiden über Aufschub für elektronische Aufzeichnungspflicht

 

Laut Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 müssen künftig Aufzeichnungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln spätestens 30 Tage nach ihrer Anwendung in einem maschinenlesbaren elektronischen Format an die zuständigen Stellen übermittelt werden. Der Verordnung zufolge wären ab 1. Januar 2026 dazu alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet. Die EU-Kommission schlägt nun vor, dass jeder Mitgliedstaat selbst darüber entscheiden kann, die Umsetzung der Verordnung um ein Jahr auf den 1. Januar 2027 zu verschieben. Das geht aus einer Information der Europaabgeordneten Christine Schneider aus Rheinhessen-Pfalz hervor.

 

Schneider zufolge benötigen mehrere Mitgliedstaaten mehr Zeit für die Vorbereitung und die notwendigen Schulungen – insbesondere für kleine Betriebe, ältere Landwirte und den nichtlandwirtschaftlichen Bereich. Sie und weitere Abgeordnete der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament hätten sich für eine Verschiebung und Vereinfachung eingesetzt.

 

Die Aufzeichnungen zu Pflanzenschutzmittelanwendungen führen in Nordrhein-Westfalen die landwirtschaftlichen Betriebe lokal, müssen diese aber auf Anfrage der zuständigen Behörde, in NRW die Landwirtschaftskammer, zur Verfügung stellen. Über die bereits jetzt aufgrund verschiedener Regelungen erforderlichen Angaben hinaus müssen bei Inkrafttreten der VO 2023/456 weitere Angaben dokumentiert werden. Dazu gehören unter anderem der EPPO-Code der Kulturart, der Ort der Anwendung (zum Beispiel über InVeKos-Bezeichnung oder GPS-Daten), Zeitpunkt der Anwendung (BBCH-Stadium), die Zulassungsnummer des verwendeten Pflanzenschutzmittels, das Wachstumsstadium der Kultur sowie die Art der Anwendung (zum Beispiel ob auf Oberflächen wie Acker oder Nichtkulturland, in geschlossenen Räumen, als Saat- oder Pflanzgutbehandlung). In NRW ist nach Angaben der Landwirtschaftskammer geplant, dass die Dokumentation über das Düngeportal erfolgt.

 

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat der LZ auf Anfrage bestätigt, dass es den Vorschlag zur Verschiebung unterstützt. Den Ländern obliege es, eine einheitliche Formatierungsvorlage für die Datenübermittlung zu nutzen. Eine solche haben Bund und Länder laut BMELH gemeinsam erarbeitet.

 

ds