Um den Insektenschutz in Deutschland voranzutreiben, will das Bundesumweltministerium nicht nur die Landwirtschaft in die Pflicht nehmen. Auch eine Verminderung der Lichtverschmutzung soll für Verbesserungen sorgen. Das geht aus dem Referentenentwurf des Insektenschutzgesetzes hervor, der vom Umweltressort jetzt zur Ressortabstimmung weitergeleitet wurde. Bundesumweltministerin Svenja Schulze schlägt für die Landwirtschaft einen Randstreifen von 10 m zwischen Gewässern und den Flächen vor, auf denen chemischer Pflanzenschutz betrieben wird. Sofern der Gewässerrandstreifen dauerhaft begrünt ist, soll ein Abstand von 5 m ausreichen.
Zur Verringerung der Lichtverschmutzung sollen den Vorschägen zufolge in unbebauten Bereichen von Naturschutzgebieten nur noch ausnahmsweise neue Straßenlaternen, Wegbeleuchtungen und leuchtende Werbetafeln zulässig sein. Ziel sollte es sein, Tiere und Pflanzen durch solche neuen Lichtquellen sowie die Außenbeleuchtung von Gebäuden künftig möglichst wenig zu beeinträchtigen. Darüber hinaus sollen Himmelsscheinwerfer zeitweise verboten werden, um vor allem die Vögel zu schützen. Die Ressortabstimmung zum vorliegenden Entwurf, der Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beinhaltet, soll nach Angaben des Umweltressorts bis Ende August abgeschlossen sein. Dann gehe das Papier in die Verbändeanhörung.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Vorschlägen. „Dieser Gesetzentwurf ist unausgewogen. Nichtlandwirtschaftliche Einflussfaktoren, etwa Lichtverschmutzung oder Flächenfraß, werden nicht ernsthaft angegangen, während der Teil zur Landwirtschaft Regelungen im Übermaß vorsieht“, kritisierte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Nach seiner Ansicht stellen die geplanten Gewässerrandstreifen ein faktisches Ackerbauverbot für viele Flächen dar, da dort Pflanzenschutz nicht mehr möglich sein werde. Auch artenreiches Grünland und Streuobstwiesen pauschal unter Schutz zu stellen, sei nur ein Anreiz, solche Biotope gar nicht erst entstehen zu lassen. Biotope gesetzlich unter Schutz zu stellen, mache eine Förderung dieser Flächen unmöglich und gefährde die erfolgreiche Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz auf diesen Standorten. Es sei sinnvoller, mit Agrarumweltmaßnahmen und positiven Anreizen zu arbeiten. Als „übergriffig“ müssten die Versuche des Umweltressorts gewertet werden, Einfluss auf die landwirtschaftliche Bodennutzung zu nehmen. Das Ministerium sei stattdessen gefordert, endlich den Flächenverbrauch konsequent anzugehen.
Der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Jörg-Andreas Krüger, sieht nun Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am Zug. Auch ihr Ressort müsste dringend Vorschläge bringen, wie die im Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossenen Ziele erreicht werden könnten. Die jetzt öffentlich gewordenen Regelungen könnten nicht mehr als ein Anfang sein. AgE