Schweinezucht zwangsweise aufgelöst

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Das Verwaltungsgericht Münster hat durch einen Beschluss vom 22. Januar den Eilantrag eines Landwirts aus dem Kreis Steinfurt abgelehnt, der sich gegen die zwangsweise Auflösung seiner Schweinezucht gewehrt hat. Das Kreisveterinäramt hatte ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot verhängt. Bei dem Betrieb des Antragstellers seien nach Angaben des Kreises Steinfurt seit 2016 vermehrt tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt worden, die im Laufe der Zeit trotz verschiedener tierschutzrechtlicher Anordnungen, Bußgeld- und Strafverfahren nicht abgestellt worden seien. So seien bei einer Vielzahl von Kontrollen unter anderem eine massive Überbelegung von Ställen, die fehlende Absonderung kranker und verletzter Tiere in einen Krankenstall mit Einstreu und weicher Unterlage sowie die fehlende tierärztliche Behandlung von kranken und verletzten Tieren festgestellt worden.