Der Bundestag hat am Freitag vergangener Woche eine Änderung des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Dessen Kernstück ist die Aufweichung der sektorspezifischen Emissionseinsparziele. Bislang wurde jeder Sektor rückwirkend auf seine Reduktionsziele kontrolliert. Für den Fall, dass diese nicht eingehalten wurden, waren die zuständigen Ministerien zu Klimaschutz-Sofortprogrammen verpflichtet. Künftig sollen die Einsparziele stattdessen mehrjährig, vorausschauend und sektorübergreifend überprüft werden. Einzelne Sektoren können dabei ihre jeweiligen Vorgaben reißen, solange die Ziele in der sektorübergreifenden Bilanz eingehalten werden. Nur wenn die Gesamtziele für Deutschland verfehlt werden, werden Nachbesserungen verpflichtend. Da dies nun frühestens 2026 festgestellt werden kann, wird die jetzige Bundesregierung nicht mehr zu weiteren
Klimaschutzbeschlüssen verpflichtet sein. Die Union kritisierte die Gesetzesänderung scharf. Durch die Änderung werde das Gesetz zu einem „Papiertiger“, so CDU-Politiker Andreas Jung. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr sprach dagegen von einer Abkehr von der „Planwirtschaft“ und einem Einstieg in einen „marktwirtschaftlichen, technologieoffenen Klimaschutz“.
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) kritisierte, dass zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen erst vorgelegt werden müssen, wenn die Gesamtzielvorgaben zwei Jahren in Folgen verfehlt werden. Die Bundesregierung sei daher nun umso stärker gefordert, die nachhaltig verfügbare Biomasse und das Potenzial zur CO₂-Speicherung in der Land- und Forstwirtschaft auszuschöpfen.