Wie geht es mit dem Haltungskennzeichnungssystem des Lebensmitteleinzelhandels weiter und welche Anforderungen sind im Entwurf für ein staatliches Tierhaltungskennzeichnungssystem formuliert? Orientierung im Labeldschungel gaben Referentinnen und Referenten bei einem Seminar vom Netzwerk Fokus Tierwohl am vergangenen Donnerstag in Haus Düsse. Annegret Keulen berichtet.
Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber zukünftig an das Tierwohl? Nachdem die Vorschläge der Borchert-Kommission vom Tisch sind, hat das Kabinett einen Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen, der Mitte Dezember im Bundestag in erster Lesung debattiert wurde. Die fünf Stufen dieses geplanten staatlichen Kennzeichnungssystems erläuterte Malin Linhorst, Beraterin für Veredlung bei der Landwirtschaftskammer NRW. Die unterste Stufe „Stall“ entspricht den Haltungsbedingungen gemäß der aktuellen Tierschutznutztierverordnung. In der Stufe „Stall+Platz“ müssen 20 % mehr Platz, also mindestens 0,9 m² pro Tier, zur Verfügung stehen. Zusätzlich müssen die Buchten über mindestens drei Strukturelemente verfügen, zum Beispiel Kontaktgitter, erhöhte Ebenen oder Scheuermöglichkeiten.
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