Die Bundesregierung will mehr Tempo beim Solarausbau. Das in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossene Solarpaket sieht bis 2026 eine Verdreifachung des jährlichen Zubaus von zuletzt 7,5 Gigawatt (GW) auf dann 22 GW vor. Der angestrebte Zubau auf 215 GW im Jahr 2030 soll je zur Hälfte auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Dazu sollen die Flächenkulisse für Photovoltaik-(PV)-Freiflächenanlagen ausgeweitet und insbesondere die Förderung der Agri-PV verbessert werden. Der zusätzliche Zubau von PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen soll zudem auf ein Maximum von 80 GW bis 2030 und 177,5 GW bis 2040 beschränkt werden.
Während die dabei vorgesehenen Neuregelungen Unterstützung finden, sorgt die vorgesehene Einführung von Duldungspflichten für Eigentümer und Nutzungsberechtigte beim Anschluss von erneuerbaren Energien an das Stromnetz in der Land- und Forstwirtschaft für erheblichen Unmut. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, bezeichnete eine solche Regelung als verfassungsrechtlich fragwürdig und warnte davor, die Akzeptanz für die erneuerbaren Energien im ländlichen Raum zu gefährden. Ähnlich äußerten sich die Familienbetriebe Land und Forst sowie die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) – Die Waldeigentümer“. Kritik kam auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
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