Die Vorfreude über ein Ende der doppelten Grunderwerbsteuer bei der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts könnte sich als verfrüht erweisen. Nahezu einstimmig hat der Finanzausschuss des Bundesrates vergangene Woche einen Antrag abgelehnt, beim zwischenzeitlichen Erwerb durch die Landgesellschaft auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer zu verzichten. Die Finanzer stellen sich damit gegen ihre Länderkollegen im Agrarausschuss, die zu Wochenbeginn empfohlen hatten, dass beim Vorkaufsrecht nur einmal Grunderwerbsteuer anfallen sollte. Dem Vernehmen nach haben auch die beiden zuständigen NRW-Ministerien unterschiedlich votiert.
Mit dem Antrag sollte der Bundestag aufgefordert werden, im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Steuergesetzes einen Steuerbefreiungstatbestand für gemeinnützige Siedlungsunternehmen bei Ausübung des Vorkaufsrechts zu schaffen. Die derzeit anfallende doppelte Grunderwerbsteuer für Landgesellschaften und Landwirte stelle ein Hindernis für aufstockungswillige Landwirte dar und stehe einer verbesserten Agrarstruktur entgegen. Der Bundesrat wird am 6. März Stellung nehmen. Nach letztverfügbaren Zahlen gab es in 2023 vier Vorkaufsfälle in NRW mit 29 ha. Wäre dabei die Doppelbesteuerung entfallen, hätte sich rechnerisch ein Steuerausfall von unter 200 000 € ergeben.
AgE