Stichtag für den Antrag ist der 15. Mai

Foto: agrar-press

Für Deutschland gilt weiterhin der 15. Mai als Antragsfrist, die von der EU-Kommission ermöglichte Verschiebung des Termins auf Mitte Juni findet in Deutschland keine Anwendung. Eine Verlängerung der Antragsfrist würde die rechtzeitige Auszahlung der Beihilfen in diesem Jahr gefährden, warnt Roger Michalczyk, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

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