Betriebswirtschaftliche Optimierung, aber auch zunehmende rechtliche Regelungen fordern eine bessere Ausnutzung der über Düngemittel zugeführten Nährstoffe. Hierbei steht die Stickstoffversorgung über organische Dünger und insbesondere über Wirtschaftsdünger im Fokus. Es lohnt sich in vielerlei Hinsicht, die betriebsspezifische Düngungsstrategie regelmäßig zu überdenken. Eine Übersicht der Maßnahmen zur Steigerung der Stickstoffeffizienz beim Einsatz von Wirtschaftsdüngern gibt Birgit Apel, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Die neue Düngeverordnung wird Vorgaben machen, die den Betrieben weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffverlusten und zur Steigerung der Stickstoffeffizienz abverlangen werden. Vorgesehen ist die Absenkung des zulässigen Stickstoffsaldos von derzeit 60 kg N/ha im Durchschnitt der letzten drei Jahre auf 50 kg N/ha. Möglicherweise wird es in den kritischen Regionen – das betrifft Grundwasserkörper mit Nitratgehalten von mehr als 40 mg/l und steigendem Trend beziehungsweise mehr als 50 mg/l – eine Reduzierung auf 40 kg N/ha im dreijährigen Durchschnitt geben. Gleichzeitig wird bei der Berechnung des Stickstoffsaldos die Mindestanrechenbarkeit des Stickstoffs bei Schweinegülle von 60 auf 70 % und bei Schweinemist von 55 % auf 60 % erhöht. Bei Weidehaltung soll der anrechenbare Stickstoff zur Berechnung des Saldos von 25 % auf 40 % hochgesetzt werden.
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