Stopp für Transporte

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Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat bis auf Weiteres die Abfertigung von langen Rindertransporten in Drittstaaten und längere Transporte nicht abgesetzter Kälber verboten. Das Ministerium wies am Mittwoch vergangener Woche die Kreisordnungsbehörden an, Tiertransporte auf diesen Strecken vorerst nicht mehr zu genehmigen. Einen Tag später zog dann auch Niedersachsen nach.

Als Langstreckentransporte gelten gemäß EU-Verordnung Beförderungen über einen Zeitraum von acht Stunden hi­naus. Zugrunde gelegt wird dabei nur die Dauer des Transports, nicht aber dessen Streckenlänge. Das Düsseldorfer Agrarressort rechtfertigte seine Entscheidung mit dem Hinweis, dass die Ergebnisse amtlicher Tiertransportkontrollen, das Fehlen von validen Informationen über Versorgungsstationen in Drittstaaten sowie wiederholte Überschreitungen maximaler Transportzeiten und fehlende Tränkmöglichkeiten für Kälber auf Fahrzeugen belegten, dass einige Transporte nicht bis zum Bestimmungsort tierschutzkonform durchgeführt würden. Die Wirtschaft sei nun in der Pflicht, Konzepte für einen tierschutzkonformen Transport entsprechend den EU-Vorgaben auch für Drittstaaten vorzulegen. Diese Konzepte müssten Grundlage für die zuständigen Veterinärbehörden sein, rechtskonforme Entscheidungen treffen zu können, so das Ministerium. Agrarstaatssekretär Dr. Heinrich Bottermann betonte, dass die Veterinärämter über validere Erkenntnisse zum konkreten Transport verfügen müssten, um durch ihre Entscheidung einen europarechtskonformen Transport bis zum Bestimmungsort in einem Drittstaat sicherstellen zu können.

Wie unter anderem der WDR berichtete, umgingen Händler bereits bestehende Exportverbote in anderen Bundesländern, indem sie Tiere beispielsweise zuerst in NRW anmeldeten. Der Rhein-Sieg-Kreis sei so zu einem „Umschlagplatz für Rinderexporte“ geworden.