Kreis Olpe hat gegen gerichtlichen Stopp der Entnahmegenehmigung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt
Im juristischen Streit um die Entnahme des Wolfs GW1896m, auch „Milan“ genannt, muss nun das NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entscheiden. Der Kreis Olpe hat Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg eingelegt, das die Abschussgenehmigung im Eilverfahren außer Vollzug gesetzt hatte. Die Untere Jagdbehörde des Kreises Olpe hatte Mitte Juni mit Zustimmung des NRW-Landwirtschaftsministeriums erstmals in Nordrhein-Westfalen eine Genehmigung zur Entnahme eines Wolfs auf Grundlage des geänderten Bundesjagdgesetzes erteilt. Der Wolfsrüde GW1896m wird nach Angaben des Kreises für zahlreiche Nutztierrisse verantwortlich gemacht. Allein im April soll er in der Gemeinde Wenden 35 Schafe und Lämmer getötet haben. Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab jedoch dem Eilantrag einer Naturschutzorganisation statt. Nach Auffassung der Richter ist die Genehmigung im Eilverfahren unverhältnismäßig. Zur Begründung führte das Gericht an, dass in 40 von 47 dokumentierten Rissfällen keine Herdenschutzmaßnahmen bestanden. Daher sei es naheliegend, dass ein verbesserter Herdenschutz künftige Schäden wirksam reduzieren könne und damit ein milderes Mittel als die Tötung des Wolfs darstelle.
Mit seiner Beschwerde will der Kreis Olpe nun erreichen, dass das OVG die Entscheidung überprüft. Ein Termin für die Entscheidung steht bislang nicht fest. Der Fall gilt als bundesweit bedeutender Präzedenzfall, weil erstmals gerichtlich überprüft wird, wie die seit April geltenden Regelungen des Bundesjagdgesetzes zur Wolfsentnahme in der Praxis anzuwenden sind.
AgE