Streit um Rübenprämien

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Ende März hat die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die Zahlung gekoppelter Prämien für den Anbau von Zuckerrüben eingereicht. Gegenwind kommt jetzt von der polnischen Tochter des Zuckerherstellers Pfeifer & Langen. Nach Ansicht von Pfeifer & Langen Polska beruht diese Beschwerde auf einem Missverständnis. Laut dem Unternehmen waren gekoppelte Zahlungen im Rübenanbau der EU stets ein wichtiger Bestandteil der Agrarförderung. Sie wurden nicht als wettbewerbsverzerrend angesehen. Zudem vernachlässige die WVZ die unterschiedlichen Ausgangspositionen der Rübenbauern in den östlichen EU-Mitgliedsländern. Diese seien stärker vom Ende der Zuckermarktordnung 2017 und von der Liberalisierung getroffen worden als ihre deutschen oder französischen Kollegen. Gekoppelte Prämien seien deshalb ein wichtiger Faktor, die Zuckererzeugung in diesen Ländern zu erhalten, so Pfeifer & Langen Polska. Dieser Argumentation dürfte die WVZ aber kaum folgen. Sie hatte ihre Beschwerde unter anderem damit begründet, dass derartige Prämien nach geltendem europäischem Beihilferecht nur in Ausnahmefällen gewährt werden dürften, in vielen Mitgliedstaaten aber längst die Regel seien.