Das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierte Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischindustrie ist in der vergangenen Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und kann nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. In namentlicher Abstimmung votierten 473 Bundestagsabgeordnete für den Gesetzentwurf, 152 stimmten mit Nein.
Das Gesetz sieht neben mehr Kontrollen des Arbeitsschutzes, der elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten und Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte insbesondere ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Kernbereichen der Produktion wie Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung vor. Lediglich bei der Fleischverarbeitung soll zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen Zeitarbeit über einen Tarifvertrag in den nächsten drei Jahren in engen Grenzen noch möglich sein. Handwerksbetriebe bis zu 49 Mitarbeitern sind von dem Gesetz ausgenommen. Laut Arbeitsminister Heil haben die Corona-Infektionen in den Fleischfabriken gezeigt, dass dort Arbeitsverhältnisse herrschen, die auch schon vor der Pandemie ein Skandal waren. Mit dem Gesetz werde die „organisierte Verantwortungslosigkeit“, die sich über Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche breitgemacht habe, beendet. Mit der digitalen Arbeitszeitaufzeichnung werde dem Lohnbetrug ein Riegel vorgeschoben. Schärfere Kontrollen sorgten für die Einhaltung der Arbeitsschutzstandards. Zudem werde Schluss gemacht mit menschunwürdigen Sammelunterkünften, was in Zukunft über definierte Standards auch für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft gelten solle. AgE