Strompreis: Mehr als die Hälfte sind Abgaben

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Die staatlichen Abgaben auf den Strompreis betragen mehr als die Hälfte desselbigen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, beträgt der prozentuale Anteil für staatlich veranlasste Preisbestandteile bei den Stromkosten in der Summe etwa 54 % des durchschnittlichen Elektrizitätspreises für Haushaltskunden. Dieser Anteil setze sich zu 5,4 % aus der Konzessionsabgabe, zu 22,7 % aus der Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), zu 6,9 % aus der Stromsteuer und zu 16 % aus der Umsatzsteuer zusammen. Zudem fielen 1,2 % Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung, 0,1 % Offshore-Umlage und weniger als 0,1 % Umlage für abschaltbare Lasten an. Laut Angaben der Bundesregierung kletterte der durchschnittliche Elektrizitätspreis für Haushaltskunden für das Abnahmeband zwischen 2 500 kWh und 5 000 kWh im Jahr von 21,39 Cent/kWh im Jahr 2008 auf 29,88 Cent/kWh im vergangenen Jahr. Die Bundesregierung kündigte im Hinblick auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Klimaschutzplan 2050 an, die Anreiz- und Lenkungswirkung derzeit bestehender, hoheitlich veranlasster Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern zu überprüfen. Zu einzelnen Maßnahmen existierten jedoch derzeit keine konkreten Pläne. Auch gebe es keine Beschlüsse zu steuerlichen Maßnahmen, Abgaben oder Umlagen.