Der Bundestag hat eine höhere Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft abgewendet. Die dafür erforderliche Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes wurde im Plenum am Donnerstagabend vergangener Woche in zweiter und dritter Lesung beraten und gebilligt. Der Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung besagter Gesetze wurde in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung mit Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU beschlossen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen; die AfD-Fraktion enthielt sich. Damit bleibt die Stromsteuer für die betreffenden Unternehmen dauerhaft auf dem EU-rechtlichen Minimum von 0,05 ct pro Kilowattstunde (kWh) und bei der bisherigen Entlastung von 2 ct/kWh. Ohne die Reform wäre die Steuerentlastung Ende dieses Jahres ausgelaufen. Branchenverbände begrüßten die beschlossene Reform.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, betonte, dass mit dem reduzierten Steuersatz die Land- und Forstwirtschaft weiter entlastet wird, was „direkt spürbar“ sei und bessere Wettbewerbsbedingungen für die Betriebe schaffe. Stegemann hob hervor, dass seine Fraktion sich im parlamentarischen Verfahren über einen Änderungsantrag den Bedenken der Bioenergie und der Holz- und Forstwirtschaft angenommen habe. Ursprünglich war geplant gewesen, Biomasse sowie Klär- und Deponiegas aus der Begriffsdefinition des „erneuerbaren Energieträgers“ zu streichen. Der zuständige Finanzausschuss hatte jedoch eine Änderung eingebracht, wonach die gesamte Definition entfällt. Dies sei für die Union eine „wesentliche Voraussetzung bei der Gesetzesänderung“ gewesen, so der Fraktionsvize.
AgE