Studie liegt nun endlich vor

Foto: landpixel

Sind die Vorschläge der sogenannten Borchert-Kommission zur Zukunft der Tierhaltung machbar? Dies soll bekanntlich eine Machbarkeitsstudie prüfen, die das Bundeslandwirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hat. Diese Studie hat lange auf sich warten lassen. Am Dienstag dieser Woche kurz vor Redaktionsschluss der LZ wurden die Ergebnisse hierzu von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zusammen mit Jochen Borchert und den Autoren der Studie vorgestellt. Die Ministerin machte dabei noch einmal deutlich, dass an einem Umbau der Nutztierhaltung kein Weg vorbeigeht. „Mein Ziel ist es, mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung zu erreichen und damit mehr Akzeptanz in der Gesellschaft. Wir brauchen einen Umbau“, so die Ministerin.

Und dafür muss viel Geld in die Hand genommen werden. Die Kosten sind höher, als die Borchert-Kommission berechnet hat. Diese hatte für den Umbau der Tierhaltung bis zum Jahr 2025 jährlich rund 1,2 Mrd. €, bis 2020 weitere 2,4 Mrd. € und bis 2040 nochmals 3,6 Mrd. € jährlich veranschlagt. Die Gutachter der Machbarkeitsstudie haben jedoch nach Aussagen der Ministerin höhere Kosten veranschlagt: für 2025 erwarteten sie 2,9 Mio. €, für 2030 4,3 Mio. € und für 2040 4  Mrd. €.

Insbesondere eines sollte die Studie prüfen: Wie ist eine Finanzierung von mehr Tierwohl machbar, und zwar aus steuerrechtlicher Sicht als auch in puncto EU-Recht? Die Studie kommt hier auch teilweise zu anderen Vorschlägenals die Borchert-Kommission. Folgende Modelle der Finanzierung sind nach Aussagen der Gutachter machbar:

1. Eine mengenbezogene Abgabe auf tierische Produkte in Form einer Verbrauchssteuer

2. Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für tierische Produkte von 7 auf 19 %

3. Einführung einer eigenständigen Abgabe, mit der die Einkommen- und Körperschaftsteuer ergänzt wird

Nach Auffassung der Gutachter gibt es bei den ersten beiden Finanzierungsmodellen einen „Pferdefuß“. Es müsse das EU-rechtliche Diskriminierungsverbot beachtet werden. Eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer sei dagegen mit dem Unions- und Verfassungsrecht vereinbar.

Was jetzt umgesetzt wird, muss sich zeigen. Ministerin Klöckner ließ allerdings bei der Pressekonferenz offen, ob die Borchert-Empfehlungen noch in dieser Legislaturperiode ins Parlament oder ins Kabinett gehen. el