Das Europaparlament wird über seine Verhandlungsposition zum Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) im Oktober entscheiden. Wie aus Parlamentskreisen gegenüber dem Nachrichtendienst Agra-Europe in der vergangenen Woche erklärt wurde, haben sich darauf der federführende Umwelt- und der Landwirtschaftsausschuss geeinigt. Zuvor hatte sich die Mehrheit der Umweltsprecher noch darauf verständigt, bereits im September eine Einigung im Plenum herbeizuführen. Am Donnerstag dieser Woche läuft bereits die Frist des Umweltausschusses zur Einreichung von Änderungsanträgen zum Bericht der Grünen-Politikerin Sarah Wiener aus. Die Abstimmung über den Bericht soll im Umweltausschuss erst im September erfolgen. Im Landwirtschaftsausschuss müssen bis spätestens 26. Mai die Änderungsanträge zu dessen Stellungnahme vorgelegt werden. Die Agrarpolitiker werden hierüber im Juli entscheiden; ein genauer Termin steht auch hier noch aus. Derweil will die EU-Kommission die vom Agrarrat eingeforderte erweiterte Folgenabschätzung zur SUR im Juni vorstellen. Zwar sind dann bereits die Fristen für die Einreichung von Änderungsanträgen in den Ausschüssen abgelaufen. Trotzdem erhofft sich eine Reihe von Agrarpolitikern von der neuen Studie noch einen Einfluss auf die Abstimmung des Europaparlaments.
Zum Leidwesen der meisten Mitglieder im Landwirtschaftsausschuss obliegen für die Landwirtschaft wesentliche Punkte, nämlich die Empfehlungen an das Plenum zum vorgeschlagenen Reduktionsziel und zum Anwendungsverbot in sensiblen Gebieten, den Umweltpolitikern. Die Kommission ist aber inzwischen bekanntlich von einem Komplettverbot abgerückt. Die EU-Agrarpolitiker sind für die geplanten Vorschriften zuständig, die die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betreffen. Dies gilt unter anderem für die Ausgestaltung der Strategiepläne. Nach dem Willen der Kommission ist vorgesehen, über dieses Instrument den Landwirten Anreize zur Reduzierung des chemischen Pflanzenschutzes zu bieten. In dieser Frage hat der Landwirtschaftsausschuss die alleinige Zuständigkeit. Eine Teilkompetenz wurde den Agrarpolitikern für den Bereich „Anwendungsgeräte bei beruflicher Verwendung“ zugesprochen. Auch die Themen „Aufzeichnungen über vorbeugende Maßnahmen“ und „Eingriffe zum Pflanzenschutz durch entsprechende Maßnahmen“ werden von ihm und dem Umweltausschuss bearbeitet.
AgE