SUR-Positionierung verabschiedet

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Geht es nach den Umweltpolitikern im Europaparlament, müssen sich die landwirtschaftlichen Betriebe, die in sensiblen Gebieten wirtschaften, auf Einschränkungen beim Pflanzenschutz einstellen. Zu den sensiblen Gebieten zählt der Umweltausschuss in seiner am Dienstag vergangener Woche beschlossenen Entschließungsempfehlung zum Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) unter anderem Schutzgebiete im Sinne der Wasser-rahmenrichtlinie (WRRL) und der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie. Die Empfehlungen wurden mit 47 zu 37 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Das Parlament wird voraussichtlich in seiner Plenarsitzung am 22. November über das Mandat für die Verhandlungen über die SUR abstimmen.

Verschärfen wollen die Umweltpolitiker die Reduktionsvorgaben für besonders risikoreiche Wirkstoffe. Konkret sollen der Einsatz und das Risiko bis 2030 um 65 % verringert werden. Die Kommission hat 50 % vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten sollen nach den Maßgaben des Umweltausschusses verpflichtet werden, nationale Zielvorgaben und Strategien zur Verringerung des Pflanzenschutzmittelaufwandes zu entwickeln. Einfließen soll dabei neben jährlichen Verkaufszahlen auch der Umfang der Agrarflächen. Geprüft werden sollen die nationalen Ziele durch Brüssel. Ebenfalls auf nationaler Ebene sollen kulturspezifische Maßnahmen entwickelt werden. Angesetzt werden soll nach dem Willen der Umweltpolitiker bei den fünf Kulturen, bei denen durch eine Verringerung der Behandlungsintensität die größten Auswirkungen erwartet werden. Sicherstellen sollen die Mitgliedstaaten außerdem, dass die Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes befolgt werden und der chemische Pflanzenschutz nur als letztes Mittel Anwendung findet. Auch die EU-Kommission soll ihren Teil beisteuern. Gemäß der Entschließungsempfehlung soll die Brüsseler Behörde dafür sorgen, dass Pflanzenschutzmittel mit geringerem Risiko schneller auf den Markt gelangen. Bis Dezember 2025 soll sie außerdem untersuchen, inwieweit sich der Pflanzenschutz bei importierten Lebensmitteln und Agrarwaren von europäischen Erzeugnissen unterscheidet und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die EU-Standards auch bei den Einfuhren sicherzustellen.