Die für Tankstellen geltende Angebotspflicht für Superbenzin mit einer Beimischung von 5 % Bio-Ethanol bleibt in Kraft. Der Bundesrat stimmte am Freitag der Vorwoche gegen die Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses, die Vorhaltepflicht für E5 abzuschaffen. Insbesondere Bayern hatte sich dafür starkgemacht. Dessen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte argumentiert, dass Tanksäulen für umweltfreundlichere Alternativen wie B10 oder HVO100 frei würden, wenn die E5-Verpflichtung entfällt.
Gebilligt wurde vom Bundesrat die Aufnahme des Kraftstoffs B10 sowie der parafinischen Dieselsorte XTL, zu denen auch die hydrierten Pflanzenöle (HVO) zählen, in die 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Bisheriger Standard an den Tankstellen ist der Kraftstoff B7. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung in einer zusätzlich gefassten Entschließung auf, nun zügig auch die betreffende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu novellieren, um die neu aufgenommenen Kraftstoffsorten auch bei der Überwachung der Kraftstoffqualität berücksichtigen zu können.
Damit bleibe es beim deutschen Sonderweg in Sachen Benzin, beklagte der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe). Der hiesige Benzinmarkt sei somit noch immer geprägt von dem weniger klimafreundlichen Super E5. Mit ihrer Entscheidung hemmten die Länder den gewünschten Markthochlauf neuer klimafreundlicher Kraftstoffe wie HVO und B10, monierte der BDBe.