Agrarministerkonferenz in Erfurt
Die Länder drücken beim Bürokratieabbau aufs Tempo. Nach einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) von Freitag vergangener Woche soll der Bund zu Beginn des zweiten Quartals dieses Jahres eine erste Bewertung der fast 200 Vorschläge vornehmen, die die Länder zur Vereinfachung des Fach- und Förderrechts im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zusammengetragen haben. Die Länder begrüßen, dass der Bund bereits erste Rechtssetzungsverfahren eingeleitet hat. Weitere sollen folgen und möglichst bis zum Sommer abgeschlossen sein. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der nationalen Umsetzung von EU-Vorgaben liegen.
Einmütig haben sich die Länderministerinnen und -minister dafür ausgesprochen, die für 2024 vorgesehene Aufhebung der Stilllegungspflicht bei GLÖZ 8 bis zum Ende der EU-Förderperiode im Jahr 2027 zu verlängern. Der Bund wird aufgefordert, sich für eine verlässliche Regelung in Brüssel einzusetzen. Keinen Eingang in den Beschluss fand die Forderung, als Ausgleich für die Aufhebung der Stilllegungspflicht das Mindestbudget für die Öko-Regelungen anzuheben. Angemahnt wird das nur in einer Protokollerklärung der grün regierten Länder (G-Länder). Bekräftigt hat die AMK ihre Forderung nach einer dauerhaften und tragfähigen Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung. Der Start des Bundesprogramms wird lediglich zur Kenntnis genommen.
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