Hessen kündigt Änderungen an: Hessen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen und die Förderung von Schutzmaßnahmen sowie die Entschädigung im Schadensfall verbessern. Das hat Landwirtschaftsminister Ingmar Jung am Donnerstag vergangener Woche beim Besuch einer Schäferei in der Rhön mitgeteilt. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht seien die rechtlichen Möglichkeiten auf Landesebene für die dringend erforderliche Bestandsregulierung ausgeschöpft, so der Minister. Auch bei der Entnahme von Problemwölfen gebe es Erleichterungen. Bei der Anschaffung und Unterhaltung von Herdenschutzmaßnahmen will Jung die Förder- und Entschädigungssätze erhöhen, die Fördermöglichkeiten bei den laufenden Betriebsausgaben erweitern sowie die Dokumentations- und Nachweispflichten vereinfachen. Darüber hinaus soll der Nachweis von Wolfsübergriffen im Regelfall auf der Grundlage einer einfachen Schadensdokumentation erfolgen. Die bisher obligatorische Genprobe soll nur noch in Ausnahmefällen herangezogen werden.
Zahl illegaler Tötungen in Sachsen verdoppelt: Im bald auslaufenden Monitoringjahr 2023/24 sind in Sachsen vier illegal getötete Wölfe gefunden worden; das waren doppelt so viele wie im Vorjahr. Darauf haben das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und das Landeskriminalamt (LKA) jetzt in einer gemeinsamen Presseverlautbarung hingewiesen. Zwei der Tiere seien illegal geschossen worden. Die beiden anderen seien an Verletzungen gestorben, die durch ausgelegte Köder entstanden seien. In allen vier Fällen seien Ermittlungen aufgenommen worden. Da es sich bei den Wölfen jeweils um Zufallsfunde gehandelt habe, müsse von einer höheren Dunkelziffer an illegalen Tötungen ausgegangen werden. Insgesamt wurden den Behördenangaben zufolge in dem am 30. April endenden Monitoringjahr 2023/24 sachsenweit 33 tote Wölfe erfasst. Die meisten von ihnen seien im Straßenverkehr ums Leben gekommen, so die Behörden.
Erstmals präventive Wolfsregulierung in der Schweiz: Die Schweizer Kantone haben im Dezember 2023 und Januar 2024 erstmals präventiv in den Wolfsbestand eingegriffen, also bevor von den Wölfen Schäden angerichtet wurden. Sie nutzten dafür die am 1. November 2023 entsprechend angepasste Jagdverordnung. Um die Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf rasch zu mindern, hatte die Regierung die Ausführungsbestimmungen eines ersten Teils des 2022 vom Parlament revidierten Jagdgesetzes zum 1. Dezember 2023 befristet in Kraft gesetzt. Nach Angaben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) wurden im Dezember 2023 und Januar 2024 landesweit 38 Wölfe geschossen. Gemäß der neuen Jagdverordnung soll es den Kantonen künftig auch erlaubt sein, während der Sommermonate schadenstiftende Wolfsrudel reaktiv zu regulieren, also nachdem Schaden entstanden ist. Außerdem sollen sie die Möglichkeit erhalten, einzelne Wölfe, die eine Gefährdung für Menschen darstellen, ohne vorherige Zustimmung des BAFU zu entnehmen.