THKG: Connemann winkt durch

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Der Referentenentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) hat eine überraschend hohe Hürde genommen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat seinen Leitungsvorbehalt zurückgezogen. „Die Ressortabstimmung ist abgeschlossen“, bestätigte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer gegenüber dem Pressedienst Agra-Europe (AgE). Ob es Änderungen am Entwurf gibt, ist noch nicht bekannt. Damit ist der Weg frei für die Anhörung der Länder und Verbände. Nicht zuletzt aus deren Kreis war zuletzt erheblicher Unmut über die wochenlange Verzögerung des Verfahrens entstanden. Zurückzuführen war der Stillstand vor allem auf die Einwände der Parlamentarischen Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Gitta Connemann, gegen die geplante Ausweitung der verpflichtenden Kennzeichnung auf die Gas­tronomie.

 

Nach der Anhörung der Länder und Verbände muss der abgestimmte Entwurf der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. In diesem Verfahren werden die Trauben aller Voraussicht nach noch höher hängen als im Bundeswirtschaftsministerium. Insbesondere die Einbeziehung ausländischer Ware gilt europarechtlich als schwierig. Die Kabinettsbefassung ist für August, die erste Lesung im Bundestag für Mitte Oktober vorgesehen. Beschlossen werden soll das Gesetz am 12. November im Bundestag. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 18. Dezember, das Inkrafttreten für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

 

AgE