Thüringen verschärft Filterpflichten

Tierhalter mit großen Beständen müssen sich in Thüringen auf schärfere Anforderungen bei der Abluftreinigung einstellen. Laut einem neuen Erlass, dem das Thüringer Kabinett am Dienstag vergangener Woche zugestimmt hat, werden Schweinehalter mit mehr als 1 500 Mastschweinen, 560 Sauen oder 4 500 Ferkeln im Bestand sowie Geflügelbetriebe mit mehr als 15 000 Tieren künftig unter bestimmten Bedingungen zur Aufrüstung ihrer Filteranlagen verpflichtet. Damit sollen die Emissionen dieser Ställe eingedämmt und der Schutz der Bevölkerung und Umwelt gestärkt werden. Nach Angaben des Erfurter Umweltministeriums regelt der sogenannte Filtererlass, der in den nächsten Wochen in Kraft tritt, konkret den Einsatz von Abluftreinigungsanlagen bei Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Kleinere Tierhaltungsanlagen, die nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig seien, würden davon ausgenommen.