Tierarzneimittelrecht wurde geändert

Foto: Dr. Mark Holsteg

Ende des letzten Jahres hat es eine Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes gegeben, die auch bereits seit dem 1. Januar gilt. Das hat bei vielen Tierhaltern zu Verunsicherungen geführt. Dr. Jürgen Harlizius vom Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW beschreibt die Zusammenhänge und was jetzt unbedingt gemacht werden muss.

Genau wie bei der Düngeverordnung, den Tierseuchen und im Lebensmittelrecht beziehen sich inzwischen die rechtlichen Grundlagen auch beim Einsatz von Tierarzneimitteln immer zuerst auf das europäische Recht. So hat die Europäische Union (EU) als wichtigstes Ziel für den Antibiotikaeinsatz bei landwirtschaftlichen Nutztieren festgelegt, dass die Entwicklung von Resistenzen reduziert werden muss. So wurde der Einsatz als Leistungsförderer schon 2006 EU-weit verboten, aber auch die vorbeugende, prophylaktische Anwendung ist inzwischen verboten.

Die metaphylaktische Anwendung ist noch erlaubt. Das bedeutet, die Infektionserreger sind nachgewiesen und die meisten Tiere der Gruppe erscheinen gesund und einzelne erkranken bereits. Wenn nicht im Vorfeld behandelt würde, wäre eine Erkrankung zu erwarten. Hier sind zum Beispiel der Absetzdurchfall oder Streptokokkeninfektionen zu nennen. Es ist aber zu erwarten, dass es in Zukunft auch für diesen Bereich strengere Regeln geben wird.

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