Tiere kennzeichnen – was läuft?

Foto: Johanna Löer

Aus aktuellem Anlass veranstaltete die Landwirtschaftskammer NRW im Rahmen des Netzwerks Fokus Tierwohl ein Online-Seminar mit dem Thema „Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – Umsetzung in NRW und neue ITW-Phase 2025“. Johanna Löer, Landwirtschaftskammer NRW, hat die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst.

 

Die Infoveranstaltung richtete sich sowohl an interessierte Landwirtinnen und Landwirte als auch an Beraterinnen und Berater. Mit der Resonanz von über 100 Teilnehmern waren die Organisatoren sehr zufrieden.

 

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist im August 2023 in Kraft getreten und soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf Haltungsformen von Tieren sorgen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen. Zunächst sind laut Gesetz nur Mastschweine meldepflichtig. Ob mittelfristig andere Tierarten folgen, ist noch ungewiss.

 

Wie vorgehen?

 

In NRW müssen sich die Landwirte beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) melden und eine Kennnummer beantragen. Dabei werden die einzelnen Stallungen einer Haltungsform zugeordnet. Eine der folgenden fünf Haltungsformen sind von den Landwirten je Haltungseinrichtung entsprechend zu melden: Stall, Stall plus Platz, Frischluft, Auslauf/Weide und Bio sind im Portal klar definiert. Nach der Meldung erhalten die Landwirte innerhalb der nächsten zwei Monate eine Kennnummer, die sie online abrufen können. Teilabnehmende oder ablehnende Bescheide werden zusätzlich postalisch zugestellt.

 

Markus Reckermann vom LANUV NRW führte die Teilnehmer digital durch das Meldeportal, das unter folgendem Link zu finden ist – tierhaltkennz.vsp-nrw.de – oder über die Website des LANUV unter , Rubrik Verbraucherschutz, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz aufgerufen werden kann. Dort meldet sich der Betriebsleiter mit seiner HIT-Betriebsnummer an. Reckermann stand Rede und Antwort und appellierte an die Teilnehmer, ihre Tierbestände kurzfristig zu melden. Nur so könne die Vermarktung der Tiere gewährleistet werden, da die Schlachthöfe zukünftig nur noch Tiere gemeldeter Betriebe annehmen dürften. Überschneidungen durch aktuell noch lange Bearbeitungszeiten sind zu vermeiden.

 

Wie planen?

 

Bernhard Feller, Landwirtschaftskammer NRW, ging in seinem Vortrag mit anschaulichen Beispielen auf die neue Phase der Initiative Tierwohl ein. Ab dem 1. Januar 2025 gelten auch hier einige Veränderungen in Bezug auf Anforderungen und Bonizahlungen. Die Bonizahlungen ändern sich für die Ferkelaufzüchter. In Zukunft wird der Bonus für ITW-Ferkel an ITW-Mäster auf 4,50 € je Ferkel angehoben, für die Lieferung an nicht ITW-Mäster auf 2,50 € je Ferkel gesenkt.

 

Die wesentlichen Änderungen der Anforderungen beziehen sich auf die Haltung von Mastschweinen. Die Kriterien wurden an das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz angepasst. Auditberichte können ab dem 1. Januar 2025 beim Tierhaltungskennzeichnungsportal eingereicht werden. Als Mittel der Wahl in der Praxis sieht Feller offene Tränken, Scheuerbäume und Kontaktgitter, da diese Elemente nicht verschleißen und keine Folgekosten mit sich bringen.