Skeptisch hat der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die neu belebte Diskussion um eine Tierwohlabgabe reagiert. Nach Auffassung von Generalsekretär Bernhard Krüsken setzen die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegten Eckpunkte für eine Verbrauchssteuer auf tierische Produkte am falschen Ende an: „Es ist vollkommen unklar, wie sichergestellt werden soll, dass das Geld auch beim Landwirt ankommt.“ Das müsse jedoch Sinn und Zweck einer Tierwohlabgabe sein, betont Krüsken. Darüber hinaus warnt der DBV-Generalsekretär vor zusätzlicher Bürokratie. Eine Verbrauchssteuer mit separatem Steuerlager schaffe erst einmal massive Bürokratie und Zusatzkosten, ohne dass ein Mehrwert für die Tierhalter entstehe. Keinesfalls tauge eine Tierwohlabgabe als Ersatz für den Agrardiesel. Stattdessen wäre ein solches Instrument Krüsken zufolge „ein weiterer schiefer Kompromiss“. Die Landwirtschaft brauche jetzt vor allem Lösungen, die alle Betriebe entlasten.
Mit seinem Konzept greift das BMEL einen Vorschlag der Borchert-Kommission für eine langfristige Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung auf. Die Machbarkeitsstudie zu den Borchert-Empfehlungen hatte ergeben, dass eine mengenbezogene Verbrauchssteuer auf tierische Produkte grundsätzlich umgesetzt werden könne. Auch eine Zweckbindung für eine solche Abgabe sei möglich, gerate allerdings in Konflikt mit dem EU-Recht, wenn sie unterschiedslos auf inländische und aus anderen EU-Ländern eingeführte Produkte erhoben würde und damit erzielte Aufkommen allein der Förderung inländischer Betriebe zugutekäme.
Grundsätzlich positiv wertet der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) die Pläne des BMEL für die Einführung eines Tierwohlcents. Voraussetzung sei, dass damit eine langfristige Finanzierung für schweinehaltende Betriebe sichergestellt werde. „Die Einnahmen aus der Verbrauchssteuer müssen zu 100 % den Landwirtinnen und Landwirten zugutekommen“, betonte WLV-Präsident Hubertus Beringmeier am Freitag vergangener Woche in Münster. Nach den vom BMEL vorgelegten Eckpunkten sei dies bislang nicht geklärt. Keinesfalls dürften die landwirtschaftlichen Betriebe am Ende durch die Einpreisung zusätzlich belastet werden und den Umbau selbst finanzieren, warnte Beringmeier. Den Vorschlag, dass die Tierwohlcents von Schlachthöfen und Zerlegungsbetrieben an den Zoll gereicht werden könnten, sieht er skeptisch.