Tönnies kündigt teilweise ITW-Verträge

imago/Gottfried Czepluch

Für die Standorte Weißenfels, Rheda und Sögel kündigt die Tönnies-Unternehmensgruppe in noch unbekanntem Umfang die ITW-Verträge. Sie hält sich da aber an die gemäß Vertrag bestehenden Laufzeiten. Primär werden solche Verträge gekündigt, bei denen unregelmäßig oder wegen Aufgabe der Schweinemast gar nicht mehr geliefert wurde. Tönnies kündigt aber auch solche mit nur noch kurzfristiger Laufzeit (November 2022). Auch von anderen Schlachtbetrieben hört man das Problem, dass sie die ITW-Ware in größerem Umfang nicht als solche vermarkten können. Bei der Firma Manten oder der Westfleisch SCE ist bislang nichts von Kündigungen der ITW-Verträge bekannt. Nach „mehr“ ruft derzeit aber niemand in der Branche. Die Westfleisch SCE nimmt freie ITW-Ware außerhalb ihrer Verträge nur bei entsprechender Verwertungsmöglichkeit; andernfalls entfällt die Zahlung des ITW-Zuschlags.

Nun muss man Folgendes wissen: Die Schlachter wollten vor einem Jahr auch deshalb mehr ITW-Ware, weil sie sich für die Sonder- und Rabattaktionen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) ausreichende Reservemengen sichern wollten. Die Aktionen sind aber selten geworden, die Absatzmengen deutlich kalkulierbarer. Chronische ITW-Übermengen will auf Dauer kein Schlachter!

Bei den betroffenen Landwirten kommen die Kündigungen naturgemäß nicht gut an – die Reaktionen sind aber unterschiedlich. Manche waren bei ITW ohnehin nur mit halbem Herzen dabei und fühlen sich jetzt bestätigt: Der Verbraucher will billig! Auch Erzeugergemeinschaften, Genossenschaften und der Viehhandel sind sauer: Da hat man die Mäster intensiv zu ITW genötigt – der Ausdruck „erpresst“ ist auch nicht falsch – und jetzt darf man seinen Kunden die Kündigung erklären.

Nun muss man differenzieren: Für die Frischfleischtheken bleibt der LEH bei ITW-Ware, aber nicht in dem Umfang wie ursprünglich zugesagt. Einige halten die Zusagen nicht ein, andere begründen ihre Haltung mit rückläufigen Absatzmengen. In der Verarbeitung scheint das Interesse doch zu bröckeln. Da gab es Absichtserklärungen, aber keine Zusagen. Bei 1,20 € Basispreis für die Erzeuger war ITW in den Kalkulationen kein größeres Problem. Bei knapp 2 € offenbar wohl.

Man möge nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, aber beim Frischfleisch will der LEH im großen Stil sogar zu Haltungsform 3 und 4. Im Verarbeitungsbereich kann die Industrie aber nicht einmal ITW? Nun geht vom Schwein nicht alles entweder in die Theke oder alternativ in die Wurst – für die Schlachter werden die Preiskalkulationen im Absatz bei der Gemengelage auch nicht leichter. Wenn sich der Verarbeitungsbereich teilweise von ITW verabschieden sollte oder – ein größeres Problem – für den Exportanteil ITW-Ware gar nicht geht, wird man ITW/Nicht-ITW mengenmäßig neu justieren müssen. Man nennt das „Markt“ – was die Landwirte nicht tröstet, die nun auf den ITW-Investitionen sitzen bleiben.

Dr. Frank Greshake, Landwirtschaftskammer NRW