Das Töten von männlichen Legeküken gehört in Deutschland bald der Vergangenheit an. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag vergangener Woche das Gesetz zum Verbot des Tötens von Hühnerküken. Gleichzeitig lehnte das Parlament erwartungsgemäß alle Anträge der Oppositionsfraktionen ab. Die FDP hatte die Bundesregierung darauf drängen wollen, auf ein EU-weites Verbot des Kükentötens hinzuwirken. Die Linke forderte eine Förderung der Aufzucht männlicher Küken. Der Antrag der AfD zielte darauf ab, Ausnahmen für Küken zuzulassen, die zur Verfütterung in Zoos, Falknereien, Tierparks, Wildparks, Tierkliniken und ähnliche Einrichtungen sowie bei Privatfalknern bestimmt sind. Für einen ähnlichen Erlaubnisvorbehalt hatte sich auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf ausgesprochen. Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird das Verbot des Tötens von Hühnerküken der Art Gallus gallus in das Tierschutzgesetz aufgenommen. Das Verbot betrifft auch die Zucht- und Vermehrungstiere.
Darüber hinaus werden auch Eingriffe an einem Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag untersagt, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos verursachen. Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken wird ab dem 1. Januar 2022 gelten, das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs vom 1. Januar 2024 an. Damit soll der Branche Zeit gegeben werden, sich an die neue Rechtslage anzupassen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betonte im Bundestag, dass Deutschland das erste Land in der Welt sei, das das Töten von Eintagsküken gesetzlich verbiete. „Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz; andere Länder wie Frankreich werden sich an uns orientieren“, so die Ressortchefin. Die Eier würden zwar einige Cent teurer werden. „Das muss uns mehr Tierwohl und mehr Tierschutz hier in Deutschland wert sein“, sagte Klöckner.