Trilog erzielt Einigung

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Deutscher Bauernverband kritisiert EU-Bodenrichtlinie

 

Der Trilog aus EU-Kommission, Parlament und Rat hat sich auf eine gemeinsame Linie für eine EU-Bodenrichtlinie verständigt. Knapp zwei Jahre nachdem die Brüsseler Behörde einen neuen Anlauf für ein europäisches Bodengesetz gestartet hat, haben sich die Beteiligten auf das übergeordnete Ziel verständigt, bis 2050 alle Böden in einen gesunden Zustand zu überführen. Dafür soll ein „kohärenterer und harmonisierter EU-Rahmen für die Bodenüberwachung“ geschaffen werden.

 

Nun muss der Rat die Einigung noch formal annehmen. Das Parlament wird den Text dann aller Voraussicht nach im Plenum billigen. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an haben die EU-Länder drei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 

Gemäß der Vereinbarung müssen die Mitgliedstaaten die Bodengesundheit in ihrem gesamten Hoheitsgebiet überwachen und bewerten. Konkret gilt dies für die physikalischen, chemischen und biologischen Aspekte der Bodengesundheit. Ferner soll eine EU-weit gültige Methode für die Probenahme entwickelt werden. Die Mitgliedstaaten dürfen sich laut der politischen Übereinkunft dabei auf bereits vorhandene Methoden stützen. Unterstützung zur Weiterentwicklung soll die Kommission leisten. Die Rede ist von „maßgeschneiderter finanzieller und technischer“ Hilfestellung. Um dem unterschiedlichen Grad der Bodendegradation und den lokalen Bedingungen Rechnung zu tragen, müssen die nationalen Regierungen nach Inkrafttreten der Richtlinie „unverbindliche, nachhaltige Ziele festlegen, die mit dem Gesamtziel der Verbesserung der Bodengesundheit in Einklang stehen“. Klargestellt wird, dass die Einigung keine neuen Verpflichtungen für Landbesitzer oder Landbewirtschafter vorsieht.

 

Unterdessen hat der Deutsche Bauernverband (DBV) seine Kritik an der EU-Bodenrichtlinie nach dem Abschluss des Trilogs bekräftigt. „Die Einigung der Ratsvertreter und der Berichterstatter des Parlaments stellt weiterhin eine untragbare Belastung für die Praxis dar – ohne einen Mehrwert für den Bodenschutz zu schaffen“, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied mit Blick auf die erzielte Übereinkunft. Nach Ansicht des Bauernpräsidenten existieren entsprechende Regularien zum Schutz der Böden und zur Bewirtschaftung bereits umfassend auf nationaler sowie europäischer Ebene im Fach- und Umweltrecht und in der Gemeinsamen Agrarpolitik.

 

AgE