Kleingewässer und die darin vorkommenden Organismen sind offenbar nur unzureichend vor Pflanzenschutzmitteln von angrenzenden Agrarflächen geschützt. Das legt zumindest die vertiefte Datenanalyse zum Kleingewässermonitoring nahe, die vergangene Woche vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht worden ist. Zu den Erkenntnissen der detaillierten Auswertung gehört unter anderem, dass Gewässerrandstreifen zum Schutz vor allem von aquatischen Wirbellosen eine Breite von mindestens 18 m aufweisen sollten. Gemäß der Analyse stellt die mittlere Breite eines Gewässerrandstreifens bei Niederschlagsereignissen von mehr als 25 mm „statistisch den wichtigsten eintragsreduzierenden Parameter“ dar. Ebenfalls bedeutenden Einfluss auf den Eintrag haben zeitweise wasserführende Gräben, während Faktoren wie Hangneigung, Landnutzung und Vegetationsbedeckung nur als untergeordnete Faktoren eingestuft werden.
Im Rahmen des 2018 und 2019 durchgeführten Kleingewässermonitorings hatten die Wissenschaftler sogenannte Ereignisproben untersucht. Die bei Niederschlag genommenen Proben waren gegenüber herkömmlichen im Mittel mit fast doppelt so vielen Wirkstoffen belastet, die zudem erheblich höher konzentriert waren. Belegt wurde ferner eine generelle Überschreitung der Regulatorisch Akzeptablen Konzentration (RAK). Dieser Parameter beschreibt die maximale Konzentration, bei der keine inakzeptablen Effekte auf das Öko-System erwartbar sind. Beim Kleingewässermonitoring wurde indes bei etwa 80 % der untersuchten Messstellen für mindestens einen Wirkstoff die geltende RAK überschritten, und zwar vor allem bei den Ereignisproben.
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