UBA: GAP 2013 fällt durch

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Ein schlechtes Zeugnis stellt das Umweltbundesamt (UBA) der EU-Agrarreform von 2013 aus. Die Umweltwirkungen des damals eingeführten Greenings seien gering und nur mit hohem Mitteleinsatz erreicht worden, heißt es in einer UBA-Studie zur Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes. Zwar habe mit dem Greening und einer verstärkten Implementierung von Maßnahmen der zweiten Säule der Rückgang von ökologisch wertvollen Flächen gestoppt werden können. Die Vielfalt der Ackerkulturen habe sich auf lokaler und regionaler Ebene aber nicht geändert. Die Dauergrünlandfläche habe nach einer Abnahme von mehr als 0,5 Mio. ha seit 1999 zwischen 2014 und 2019 wieder um rund 130 000 ha zugenommen. Demgegenüber habe die Umsetzung des Greenings nur zu einer sehr geringen Abnahme des Umwelt-  risikos durch Pflanzenschutzmittelanwendungen geführt. Durch die Bindung von 30 % der Direktzahlungen an die Einhaltung der Greeningauflagen zur Anbaudiversifizierung, des Grünlanderhaltes und der Einrichtung Ökologischer Vorrangflächen (OVF) fließen laut der UBA-Studie jährlich 1,5 Mrd. € an landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland. Die Kosten der Umsetzung für die Betriebe werden aber lediglich auf 190 Mio. € beziffert. Gleichzeitig würden ökologisch wertvolle Greening-Maßnahmen wie das Bereitstellen von Brachen und Blühstreifen nicht ausreichend umgesetzt, um nennenswerte ökologische Effekte zu erzielen.

Eine Ursache für die ineffiziente Nutzung von öffentlichen Mitteln für Umweltleistungen sieht das UBA darin, dass bei einigen Greening-Maßnahmen die pauschale Förderung die spezifischen Umsetzungskosten für die Betriebe deutlich übersteige. Verantwortlich für die unzureichende Umsetzung von ökologischen Maßnahmen seien die regionalen und betrieblichen Kostenunterschiede. So sei für Betriebe in Intensivregionen der Anreiz zum Umsetzen von ambitionierten Maßnahmen wie das Anlegen von Blühstreifen gering, da für sie der Verzicht auf produktive Flächen mit hohen Gewinneinbußen einhergehe. Für die anstehende Umsetzung der GAP in der kommenden Förderperiode zieht das UBA die Schlussfolgerung, dass Umweltmaßnahmen nur mit passgenauen finanziellen Anreizen bundesweit in nennenswertem Umfang umgesetzt werden. Die Fördersätze für die Öko-Regelungen in der ersten Säule müssten also nach Standorten und nach ökologischer Ambition differenziert werden. AgE

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