Über den Tag hinaus

LZ-Chefredakteur Detlef Steinert

Sicher: Die Welt und die Landwirtinnen und Landwirte bewegen gerade andere Dinge. Trump und die Zölle; Trump, Putin und der Ukrainekrieg; Merz, Klingbeil und die künftige Bundesregierung; Union, SPD, Grüne und das Schuldenpaket. Trotzdem: Ein Thema darf die Agrarwelt deswegen nicht links liegen lassen – die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik.

 

Für die Praktiker, die gerade über dem Mehrfachantrag brüten, ist die nächste Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) noch in weiter Ferne. Politiker, Interessenvertreter sowie die Beamtenstäbe in den Ministerien und Brüsseler Behörden sind allerdings schon emsig dabei, an deren Zukunft zu zimmern. Manche haben dabei die nächste Etappe vor Augen, die sich 2028 an die aktuelle Förderperiode anschließt; andere schielen dagegen schon auf die Zeit, die darauf folgt. Welcher Realität sich die Gesellschaft und die Staaten Europas im Allgemeinen und die landwirtschaftlichen Betriebe im Speziellen dann gegen Mitte der 2030er-Jahre gegenübersehen, kann heute niemand glaubhaft abschätzen.

 

Dabei stehen mehr als die folgenden Fragen im Raum: Wird es zu einer Mitgliedschaft der Ukraine und weiterer osteuropäischer Staaten in der EU kommen? Wie ist dann der Zusammenhalt und die Einigkeit der Staaten untereinander? Welches Gewicht hat die Stimme und das wirtschaftliche Potenzial der EU überhaupt künftig in der Welt? Nimmt der Schutz von Klima, Umwelt und Biodiversität (weltweit) wieder an Bedeutung zu? Was kann sich Europa wirtschaftlich leisten und von welchen Überzeugungen lässt es sich leiten?

 

Unverrückbare Antworten darauf wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Aber es gibt Anhaltspunkte, worauf sich die landwirtschaftlichen Betriebe werden einstellen müssen. Sie ahnen es, es geht ums Geld. Schon die zurückliegende Reform der GAP hat dafür gesorgt, dass die Zahlungen für jeden einzelnen Betrieb hierzulande geringer ausfallen. Gleichzeitig wird den Betrieben immer mehr abverlangt. Hier, in der ersten Säule, mit Konditionalitäten und GLÖZ mehr Anforderungen für weniger Grundprämie; dort, in der zweiten Säule, mit Öko-Regelungen die Möglichkeit, mehr zu machen, um Fehlbeträge bei der Basisprämie (etwas) auszugleichen.

 

Mehr Aufwand, weniger Geld, verbunden mit (zunehmenden) Nachweispflichten und drohenden Kontrollen – da wundert es nicht, dass immer mehr Betriebe deswegen darüber nachdenken, sich dem Prämiensystem komplett zu entziehen. Die Hoffnung, dann frei von Zwängen wirtschaften zu können, ist allerdings nichts weiter als eine Illusion. Zwar gelten die spezifischen Vorgaben der GAP dann für diesen Betrieb nicht mehr; dem Fach- und Ordnungsrecht kann er sich damit jedoch nicht entziehen. Das gilt selbst für das Szenario, das gerade in Brüssel die Runde macht. Zwar setzt sich neben dem neuen EU-Agrarkommissar Christophe Hansen eine ganze Reihe an Abgeordneten des EU-Parlaments für ein starkes Agrarbudget ein. Doch aus dem Umfeld der Kommission ist schon zu vernehmen, dass mit Kürzungen zu rechnen sein wird, wenn diese um die Jahresmitte den Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorlegen wird. Auch soll es Überlegungen geben, die zweite Säule ganz aus der GAP he­rauszulösen.

 

Was bedeutet das konkret? Vielleicht noch nicht in der nächsten Förderperiode, aber in absehbarer Zeit wird sich die EU von dem Primat der Basisprämie für die landwirtschaftlichen Betriebe verabschieden wollen. Gleichzeitig werden die EU und ihre Mitgliedstaaten weiterhin erwarten, dass die Betriebe Leistungen im Umwelt- oder Klimabereich erbringen, die über gesetzliche Vorgaben hinaus gehen. Wenn die EU dann faktisch nur noch nach dem Motto „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen” den Betrieben Geld zahlt, sind das bislang praktizierte Zwei-Säulen-Modell und die Grundsicherung via Basisprämie Geschichte. Wie will die EU, wie wollen die Staaten dann ihr Ziel der Ernährungssicherung in Europa gewährleisten?

 

Das können sie nur, wenn sie den Betrieben Freiheitsgrade zurückgeben, sodass ihr wirtschaftliches Schicksal weitestgehend in ihrer Hand liegt. Dazu muss die EU aber noch einiges tun. Sie muss für die Übergangszeit mit einer ausreichenden Basisprämie die betrieblichen Einkommen stabilisieren und dort, wo wirtschaftliche, bürokratische und andere Hindernisse ihre unternehmerische Handlungsfreiheit beschneiden, diese aus dem Weg räumen. Sie muss auch die Möglichkeiten schaffen, neue technologische und biologische Entwicklungen da einzusetzen, wo jetzt schon offenkundig Lücken bestehen. Und sie muss für Instrumentarien sorgen, mit denen die Betriebe vor Risiken geschützt werden, die sie selbst nicht zu verantworten haben. Kurz: Wenn die EU weniger Geld für die Bäuerinnen und Bauern übrighat, muss das mit weniger Auflagen, mehr Freiheiten und belastbaren Sicherheitsnetzen einhergehen.