Überall von der Sonne profitieren

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) macht sich dafür stark, die im Rahmen der Innovationsausschreibung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bisher nur auf Ackerflächen vorgesehene Doppelnutzung für Landwirtschaft und Solarstromerzeugung – die sogenannte Agri-Photovoltaik (APV) – auch für Dauerkulturen und Grünland zu öffnen. Der stellvertretende Generalsekretär Udo Hemmerling kann keinen sachlichen Grund erkennen, die Koppelproduktion allein auf Ackerflächen zu beschränken. „Deshalb plädieren wir für eine allgemeine Öffnung der Agri-PV im EEG“, erklärte Hemmerling am Donnerstag vergangener Woche in Berlin bei einer virtuellen Pressekonferenz. Bei dieser stellte er gemeinsam mit dem Leiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE), Prof. Andreas Bett, ein Positionspapier zur Doppelnutzung von Flächen für Landwirtschaft und Solarstromerzeugung vor. Agri-PV biete den Landwirten nicht nur Möglichkeiten zur Einkommensergänzung, sondern auch zur Kosteneinsparung, argumentierte Hemmerling. So könne durch die aufgeständerten Solarmodule im Obst- und Beerenanbau auf die sonst häufig notwendigen Hagelschutznetze verzichtet werden. Und durch die Verschattung der Kulturen werde wertvolles Wasser auf der Fläche gehalten, was angesichts zunehmender Dürreperioden ein entscheidender Vorteil der Doppelnutzung sei. Sorgen vor steigenden Pachtpreisen durch mehr Agri-PV teilt der stellvertretende Generalsekretär nicht. Schließlich sei die Doppelnutzung für die Solar- und Agrarproduktion durch ein Ausschreibungsverfahren geregelt. Die Höchstgrenze einzelner Projekte sei auf 2 MW gedeckelt, der Gebotshöchstwert bei 7,5 Cent/kWh. ISE-Direktor Bett bezeichnete die Integration der Agri-PV in die EEG-Sonderausschreibungen bei der gemeinsamen Pressekonferenz als „Schritt in die richtige Richtung“. Erforderlich seien jedoch zielgerichtete gemeinsame Anstrengungen, um aus der Nische in den Markt treten zu können.