Die Düngeverordnung bleibt auf der Tagesordnung der vorgezogenen Sitzung des Bundesrats am morgigen Freitag, 27. März 2020. Der federführende Agrar- und Verbraucherschutzausschuss sowie der Umweltausschuss schlagen dem Plenum vor, der Verordnung zuzustimmen. Mit einer zusätzlichen kritischen Entschließung soll der Bundesrat allerdings auf zahlreiche Unzulänglichkeiten der Verordnung aus fachlicher, rechtlicher und vollzugsseitiger Sicht hinweisen. Das geht aus den Unterlagen zu der Sitzung hervor.
Die Zustimmung werde nur deshalb nicht an eigentlich erforderliche Änderungsvorgaben geknüpft, um das Risiko eines zweiten Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik zu vermeiden, heißt es dort weiter. Die empfohlene umfangreiche Entschließung würde jedoch detailliert die verschiedenen Defizite der Verordnung aufzeigen und die Bundesregierung bitten, im Benehmen mit den Ländern durch künftigen Regelungen und Verwaltungsvereinbarungen Abhilfe zu schaffen.
Überregionale Fachmedien (u.a. topagrar.de sowie agrarheute.com) berichteten heute zudem von Kompromissbereitschaft einiger Länder beziehungsweise des Bundes für eine Übergangsfrist bis 2021.
Update: Informationen des Agrar-Nachrichtendienstes AgE zufolge zeitg sich die Europäische Kommission offen gegenüber einem späteren Inkrafttreten maßgeblicher Vorschriften in der neuen Düngeverordnung. Das hätten die Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium, Beate Kasch und Jochen Flasbarth, im Ergebnis einer Telefonkonferenz mit der zuständigen Stelle in der Brüsseler Administration ihren Amtskollegen in den Ländern mitgeteilt. Voraussetzung für das Entgegenkommen der Kommission sei allerdings, dass die Düngeverordnung am Freitage (27. März 2020) im Bundesrat beschlossen werde.
Den Angaben zufolge stimmt die EU-Kommission einer Verlängerung der Umsetzungsfrist zur Neuausweisung der Roten Gebiete bis zum 31. Dezember 2020 zu. Die Bundesregierung begründet die notwendige Ausweitung der Zeit für die Erarbeitung der notwendigen Verwaltungsvorschrift mit der Corona-Krise, durch die ein reibungsloses Arbeiten der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen nicht gewährleistet sei.
Die Empfehlung der zuständigen Bundesrats-Ausschüsse zum aktuellen Entwurf der Düngeverordnung finden Sie hier.
Unter Verwendung von Material von AgE.