Ein „Nationales Sonderprogramm Sauenhaltung“ fordert eine Verbändeallianz aus Deutschem Bauernverband (DBV), Bundesverband Rind und Schwein (BRS), Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) und Deutschem Raiffeisenverband (DRV). Ohne eine gezielte mehrjährige finanzielle Unterstützung im Umfang von 200 Mio. Euro im Jahr drohe ein beschleunigter Strukturwandel mit einem erheblichen Verlust der inländischen Ferkelerzeugung, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Verbände vom Dienstag (21.4.). Sie warnen zudem vor einem Flickenteppich unterschiedlicher Fördermaßnahmen, sollte eine Unterstützung der Ferkelproduzenten in der Regie der Länder erfolgen.
Laut Verbändeallianz soll das Nationale Sonderprogramm allen Sauenhaltern offen stehen, unabhängig von der Unternehmensform sowie von Einkommens-, Viehbesatz- und Größenbegrenzungen. Bei Inanspruchnahme des Förderprogramms dürfe eine Bestandserweiterung nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Die erforderlichen 200 Mio. Euro müssten bis 2026 gewährleistet sein, eine Übertragung der Jahresbudgets müsse ermöglicht werden. Vorgeschlagen wird ein Fördersatz von rund 50%. Eine Staffelung der Förderung abhängig vom Investitionsvolumen sei zu ermöglichen. Die Antragstellung müsse einfach gehalten werden.
Gerichtsurteil mit weitreichenden Folgen
Ihren Ursprung haben die in vielen Betrieben anstehenden hohen Investitionen in die Sauenhaltung in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom Herbst 2016, die einen weitgehenden Ausstieg aus der Kastenstandhaltung notwendig macht. Nach langen und schwierigen Verhandlungen sowie mehreren Anläufen hatte der Bundesrat im Juli 2020 eine entsprechende Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen.
Kernpunkt der damaligen Neuregelung war eine Übergangsfrist von acht Jahren für die Neugestaltung des Deckzentrums sowie von 15 Jahren für die des Abferkelbereichs. Sauenhalter müssen bis zum 9. Februar 2029 das Deckzentrum auf vollständige Gruppenhaltung mit 5 Quadratmeter Fläche pro Sau umstellen. Im Abferkelbereich ist der Stichtag der 9. Februar 2036. Ab dem dürfen die Sauen höchstens noch fünf Tage fixiert werden, die Bewegungsbuchten müssen mindestens jeweils 6,5 Quadratmeter Fläche umfassen.
Laut Schätzungen der Verbändeallianz werden für die notwendigen Anpassungen Investitionen in Umbauten von durchschnittlich nahezu 4.000 Euro je Bestandssau erforderlich, ohne dass anschließend höhere Leistungen oder Effizienzgewinne erwartet werden könnten, im Gegenteil: Häufig ließen sich die Maßnahmen unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur durch eine Bestandsabstockung realisieren.
AgE