Die Ampelkoalition hat ein Etappenziel beim angestrebten Umbau der Tierhaltung erreicht. Der Bundesrat billigte am Freitag vergangener Woche das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Der Empfehlung ihres Agrarausschusses, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel anzurufen, den Gesetzesbeschluss des Bundestages aufzuheben, ist die Länderkammer wie erwartet nicht gefolgt. Ebenfalls Zustimmung fanden die vom Bundestag beschlossenen baurechtlichen Erleichterungen. Sie sollen Stall-um- und -neubauten ermöglichen, die zur Anpassung an die Anforderungen des Kennzeichnungsgesetzes notwendig sind. Keine Mehrheit gab es für die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, um konkrete Anforderungen an Ställe mit Außenklimakontakt festzulegen und die Rechtsauslegung zwischen den Ländern zu vereinheitlichen. Die Ablehnung kam überraschend, nachdem der Agrarausschuss hier die Zustimmung empfohlen hatte. Schließlich stimmte der Bundesrat einer verpflichtenden Herkunftsangabe auch für Frischfleisch zu. Die Entscheidungen lösten ein zwiespältiges Echo bei der Politik und bei den Verbänden aus. Übereinstimmend wurde die Auffassung vertreten, dass die Gesetzesbeschlüsse nur den Einstieg in den Umbau darstellen könnten.
Der Bundesrat bekräftigte in einer Entschließung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz den weiteren politischen Handlungsbedarf. Darin fordern die Länder den Bund auf, die Regelungen zur verbindlichen staatlichen Haltungsformkennzeichnung auf den gesamten Lebenszyklus des Schweins und auf andere Tierarten auszuweiten, ferner die Außer-Haus-Verpflegung und die Gastronomie in die Kennzeichnungspflicht einzubeziehen und diese auf verarbeitete Fleischprodukte auszudehnen. Zudem soll der Bund ein langfristiges Finanzierungskonzept vorlegen. Dazu gehöre auch eine Ausgestaltung der laufenden Tierwohlprämien im Rahmen langfristiger und rechtssicherer Verträge.